Wie Sie Ärger beim Planen und Buchen einer Pauschalreise oder bis zum Reiseantritt vermeiden
Geht es bald ab in den Urlaub? Dann sollten Sie sich schon bevor Sie die Ferien buchen über die rechtliche Seite einer Pauschalreise informieren. Damit Sie wissen, auf was es ankommt, wenn Sie die Prospekte der Reiseveranstalter durchblättern oder online buchen wollen.
Denn die Angebote in den Katalogen folgen eigenen Regeln. So liegt beispielsweise ein Zimmer mit Meerblick
noch lange nicht am Meer. Doch danach, was Ihnen im Katalog versprochen wird und was Sie buchen, richten sich später Ihre Rechte, wenn die Reise Mängel aufweist.
Wer billig reisen möchte, wählt gerne eine Last-Minute- oder All-inclusive-Reise oder bucht zum Frühbucherrabatt. Ändert der Reiseveranstalter in der Zeit zwischen Buchung und Reiseantritt das Angebot erheblich, können Sie die Reise antreten, eine Ersatzreise verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Sind Sie gezwungen, die gebuchte Reise abzusagen, gilt: Der Reiserücktritt ist zwar grundsätzlich jederzeit möglich, aber nicht gratis. Informieren Sie sich deshalb über die Höhe der zulässigen Stornopauschalen. Prüfen Sie auch, ob Ihre Reiserücktrittskostenverssicherung einspringt.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 3.1 Die Reisekataloge sprechen ihre eigene Sprache
- 3.2 Die klein gedruckten Reisebedingungen können unangenehme Überraschungen enthalten
- 3.3 Das Reisebüro muss Sie nicht allumfassend aufklären und beraten
- 3.4 Die Erfüllung Ihrer Sonderwünsche sollten Sie vorab klären
- 3.5 Reiseversicherungen schützen nicht uneingeschränkt
- 3.6 Wenn Sie sich für ein Pauschalreiseangebot übers Internet interessieren
- 4.1 Die Buchungsbestätigung – sie quittiert den Inhalt Ihres Reisevertrages
- 4.2 Der Reisepreis – wie viel Sie wann bezahlen müssen
- 4.3 Der Sicherungsschein – er schützt Sie bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters
- 4.4 Die Online-Buchung – hier gelten Besonderheiten
- 5.1 Sie wollen oder können die Reise nicht antreten
- 5.2 Sie stellen einen Ersatzreisenden
- 5.3 Sie wollen umbuchen
- 5.4 Der Reiseveranstalter ändert die Reise oder sagt sie ab
- 5.5 Die Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht
- 5.6 Der Reiseveranstalter wird zahlungsunfähig
- 5.7 Höhere Gewalt verhindert die Reise
- 6.1 Wenn Sie last-minute buchen
- 6.2 Wenn Sie all-inclusive buchen
- 6.3 Wenn Sie eine Fortuna- oder Joker-Reise buchen
- 6.4 Wenn Sie eine Schülerreise im Rahmen von internationalen Gastschulaufenthalten buchen