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Praktische Rechtstipps

Pauschal- und Flugreisen Pauschal- und Flugreisen

„Wenn einer eine Reise tut ...“, kann er oft begeistert erzählen, was ihm der Urlaub an Erholung und unvergesslichen Erlebnissen bescherte. Doch nicht alle kommen aus den Ferien zufrieden zurück. Manch Urlaubstraum von feinem Sandstrand und Fünf-Sterne-Luxus platzt, wenn verschmutzte Strände oder mangelhafte Hotelleistungen zum Ärgernis werden.

Recht im Alltag Recht im Alltag

Haben Sie Ärger mit einem Händler, Handwerker, Makler oder einem anderen Vertragspartner? Oder hapert es bei der Vertragsabwicklung? Ob unzulässige Klauseln im „Kleingedruckten oder Abofallen, Verbraucher haben häufig Grund, sich über Unternehmen zu beklagen.

Sport und Freizeit Sport und Freizeit

Die Deutschen werden gern als „Vereinsmeier“ bezeichnet. Denn statistisch gesehen ist jeder Deutsche in mindestens einem Verein Mitglied. Insgesamt sind weit über 500.000 Vereine registriert, die in allen Bereichen des Lebens aktiv sind: Von Sport über Musik bis hin zu bürgerschaftlichem Engagement im Bereich Bildung, Kultur und Soziales.

Mieten und vermieten Mieten und vermieten

Mieter und Vermieter müssen keine natürlichen Feinde sein, auch wenn man manchmal angesichts der Fülle der Gerichtsentscheidungen im Mietrecht den Eindruck haben könnte. Wenn Sie aber auf Nummer sicher gehen wollen, dass es tatsächlich nicht zu unschönen Auseinandersetzungen mit Ihrem Vertragspartner kommt, sollten Sie stets vorher die Rechtslage prüfen. Und das gilt für beide Seiten. Zwar ist das deutsche Mietrecht eher mieterfreundlich ausgestaltet, aber Vermieter sind nicht rechtlos.

Ausbildung und Beruf Ausbildung und Beruf

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt in der Regel einen tiefen Einschnitt im Leben der Betroffenen dar. Haben Sie auch nur den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme, brauchen Sie schnelle und zuverlässige Hilfe. Denn Personalentscheidungen dulden häufig keinen Aufschub.

News

Zur Kündigung eines minderjährigen Azubi

Die Kündigung des Ausbildungsvertrages mit einem minderjährigen Auszubildenden ist wirksam, wenn das Kündigungsschreiben in den Briefkasten der Eltern eingeworfen wird. Das gilt selbst dann, wenn diese verreist sind.

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