„Wenn einer eine Reise tut ...“, kann er oft begeistert erzählen, was ihm der Urlaub an Erholung und unvergesslichen Erlebnissen bescherte. Doch nicht alle kommen aus den Ferien zufrieden zurück. Manch Urlaubstraum von feinem Sandstrand und Fünf-Sterne-Luxus platzt, wenn verschmutzte Strände oder mangelhafte Hotelleistungen zum Ärgernis werden.
Der Alltag als Ehepaar oder als Familie. Der Umgang mit Eltern und Kindern. Das läuft nicht immer ganz ohne Probleme. Wenn Rechtsfragen auftreten, finden Sie hier bei uns die richtigen Antworten.
Haben Sie Ärger mit einem Händler, Handwerker, Makler oder einem anderen Vertragspartner? Oder hapert es bei der Vertragsabwicklung? Ob unzulässige Klauseln im „Kleingedruckten oder Abofallen, Verbraucher haben häufig Grund, sich über Unternehmen zu beklagen.
Man muss kein „Prozesshansel“ sein, um sich eines Tages vor Gericht wiederzufinden. Es fängt an mit einer freundlichen Zahlungserinnerung, dann kommen ein bis zwei weniger freundliche Mahnungen. Zum Schluss kommt die „Letzte Mahnung“.
„Wer nicht heiratet oder erbt, bleibt arm, bis er stirbt“. Damit Ihnen und Ihren Angehörigen das nicht passiert, sollten Sie es nicht dem Zufall überlassen, wer Sie beerbt bzw. was Sie erben.
Die Deutschen werden gern als „Vereinsmeier“ bezeichnet. Denn statistisch gesehen ist jeder Deutsche in mindestens einem Verein Mitglied. Insgesamt sind weit über 500.000 Vereine registriert, die in allen Bereichen des Lebens aktiv sind: Von Sport über Musik bis hin zu bürgerschaftlichem Engagement im Bereich Bildung, Kultur und Soziales.
Der deutschen liebstes Kind kann einen ganz schön auf Trapp halten. Denn nicht jedes Auto tut so, wie es soll. Selbst bei einem Neuwagen kann man an eine Montagsproduktion geraten, sodass die Aufenthalte in der Werkstatt über die reine Inspektion hinausgehen.
Mieter und Vermieter müssen keine natürlichen Feinde sein, auch wenn man manchmal angesichts der Fülle der Gerichtsentscheidungen im Mietrecht den Eindruck haben könnte. Wenn Sie aber auf Nummer sicher gehen wollen, dass es tatsächlich nicht zu unschönen Auseinandersetzungen mit Ihrem Vertragspartner kommt, sollten Sie stets vorher die Rechtslage prüfen. Und das gilt für beide Seiten. Zwar ist das deutsche Mietrecht eher mieterfreundlich ausgestaltet, aber Vermieter sind nicht rechtlos.
Rechtliche Kompetenz rund ums Grundstück ist gefragt. Denn Fragen, die mit Grundbesitz verbunden sind, sind vielfältig und enden nicht an der Grundstücksgrenze.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt in der Regel einen tiefen Einschnitt im Leben der Betroffenen dar. Haben Sie auch nur den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme, brauchen Sie schnelle und zuverlässige Hilfe. Denn Personalentscheidungen dulden häufig keinen Aufschub.
Ein Reiseveranstalter muss Urlauber warnen, falls ihnen ein Hund auf einem Ausflug gefährlich werden könnte. Das gilt zumindest dann, wenn die Gefahr bekannt ist (z.B.
Selbst wenn es wiederholt zu Diebstählen in der Tiefgarage einer Eigentümergemeinschaft gekommen ist, können die Eigentümer eine Videoüberwachung nicht mehrheitlich beschließen.
Sichert ein Lkw-Fahrer seine Ladung nicht ausreichend, und fallen deshalb Gegenstände herab, ist ein Haftungsausschluss für ihn nicht möglich. Das Gericht bestätigte im entschiedenen Fall die Schuld eines Lkw-Fahrers.
Ein Rechtsschutzversicherer (hier HUK-Coburg) darf mit Rabattsystemen und Vergünstigungen für den Kunden dahingehend Einfluss nehmen, den vom Versicherer empfohlenen Anwalt zu wählen.
Ein Schüler kann einen Mitschüler nicht aus der Klasse klagen, selbst wenn es zwischen beiden Kindern zu Streit und Tätlichkeiten kam. Das Schulgesetz räumt der Schulpflicht Vorrang vor individuellen Interessen ein.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei der Werbung für einen Vorführwagen die Angaben zum Kraftstoffverbrauch ebenso gemacht werden müssen wie bei einem Neuwagen.
Die Kündigung des Ausbildungsvertrages mit einem minderjährigen Auszubildenden ist wirksam, wenn das Kündigungsschreiben in den Briefkasten der Eltern eingeworfen wird. Das gilt selbst dann, wenn diese verreist sind.
Der EuGH hat dem Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub eine Grenze gesetzt. Urlaub, der nicht genommen werden konnte, darf nicht unbegrenzt übertragen werden.
Ein Arbeitgeber darf ohne Angabe von Gründen und ohne einen bestimmen Anlass bereits für den ersten Krankheitstag eines Arbeitnehmers die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.