Was wird aus der Ehewohnung, dem gemeinsamen Hausrat und dem Auto bei Trennung und Scheidung?

Trennung und Scheidung bringen nicht nur das Ende einer persönlichen Beziehung mit sich, auch der bislang gemeinsame Hausrat und die gemeinsame Wohnung werden normalerweise auseinander dividiert - und das oft schon im ersten Trennungsjahr. Schließlich geht der Streit um die Waschmaschine und das gemeinsame Auto von Anfang an los.

Klar, dass es hier immer besser ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden, statt den Familienrichter die Silberlöffel teilen zu lassen, wie es das Scheidungsrecht alternativ vorsieht. Das hilft natürlich auch die Kosten der Scheidung gering zu halten.

Dasselbe gilt für die bislang gemeinsame Wohnung, wenn es darum geht, wer bleiben darf und was dann zum Beispiel aus dem Mietvertrag wird. Deshalb informieren Sie sich am besten über Ihre Rechte an Hausrat und Wohnung, bevor Sie den Scheidungsantrag stellen.

Können Sie sich nicht im Guten einigen, wenden Sie sich spätestens beim Scheidungsantrag an einen Scheidungsanwalt, der Fachanwalt für Familienrecht ist.

Diesen Beitrag haben schon 1 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
Bewertung: $index $index $index $index $index

 

Ist dieser Beitrag für Sie interessant? Erwerben Sie jetzt die Vollversion!

Sie erhalten den Beitrag in folgender Form:

  • PDF-Datei, 10 Seiten DIN-A4
  • Online Direktansicht

Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Wenn sich die Eheleute trennen
  • 1.2 Wenn es zur Scheidung kommt
  • 2.1 Was zählt alles zum Hausrat?
  • 2.2 Wenn sich die Eheleute trennen
  • 2.3 Wenn es zur Scheidung kommt
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Rechtstipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Rechtstipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.