Wenn es ums Geld geht - das gerichtliche Mahnverfahren
Wer eine Rechnung zurecht oder zu unrecht nicht bezahlt, läuft Gefahr, nach der letzten Zahlungserinnerung bzw. Mahnung einen gerichtlichen Mahnbescheid zu bekommen.
Das Verfahren dient dazu, Geldforderungen effektiv einzutreiben, ohne auf unseriöse Methoden wie das berühmt berüchtigte Russisch inkasso
zurückzugreifen. Denn am Ende steht ein Vollstreckungsbescheid, mit dem der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
Und: Mit einem Mahnbescheid lässt sich Verjährung einer Forderung ohne großen Aufwand unterbrechen.
Deshalb sollten sowohl Gläubiger als auch Schuldner Bescheid wissen, wie der Ablauf des Verfahrens ist. So gilt es unbedingt, auf beiden Seiten die Fristen genau zu beachten, wenn es zum Beispiel darum geht, dass der Schuldner rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt.
Aber schon der Antrag eines Mahnbescheids birgt seine Tücken. Der Vordruck muss ganz genau ausgefüllt werden. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie dabei zu achten haben. Die Formulare bzw. Vordrucke dazu erhalten Sie inzwischen sogar online bei den Gerichten.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Wenn sicher ist, dass die Forderung nicht bestritten wird
- 2.2 Wenn eine Forderung zu verjähren droht
- 2.3 Wenn das sogenannte obligatorische Schlichtungsverfahren umgangen werden soll
- 4.1 Das automatisierte Verfahren hat sich durchgesetzt
- 4.2 Wie wird der Antrag gestellt?
- 4.3 Ein paar Hinweise und Tipps zum Ausfüllen des Antrags
- 4.4 Was passiert nach Eingang des Antrags bei Gericht?
- 5.1 Zahlungsunwillige Schuldner legen Widerspruch ein
- 5.2 Einsichtige Schuldner legen keinen Widerspruch ein
- 6.1 Jetzt ist der Gläubiger im Zugzwang
- 6.2 Der Gläubiger hat die Wahl
- 7.1 Jetzt hilft nur noch der Einspruch
- 7.2 Es darf geklagt werden