Richtig reklamieren beim Einkauf im Ladengeschäft

Können Sie eine Ware zum günstigen Preis kaufen, wenn sie im Schaufenster falsch ausgezeichnet ist? Darf ein Ladenbesitzer eine Anzahlung verlangen, wenn er für Sie Ware bestellt, die er nicht vorrätig hat? Wie lange muss ein Gutschein gültig sein? Kennen Sie die Antworten und können Sie Ihre Verbraucherrechte im Streitfall durchgesetzt?

Insbesondere wenn es darum geht, mangelhafte Ware richtig zu reklamieren, versuchen die Mitarbeiter des Verkäufers häufig, berechtigte Ansprüche abzublocken. Auf Kulanz sind Sie aber nicht immer angewiesen! Wir erläutern Ihnen deshalb die Gewährleistungsrechte nach dem BGB, die eine klare Reihenfolge der Reklamation vorsehen. Der erste Schritt heißt Nachbesserung. Verlangen Sie also zunächst Reparatur oder Ersatzlieferung. Erst wenn das fehlgeschlagen ist, können Sie im zweiten Schritt den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären oder den Kaufpreis herabsetzen.

Wichtig ist auch, den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu kennen. Denn einen Anspruch auf Garantie haben Sie nicht. Wird sie Ihnen aber vom Hersteller eingeräumt, stehen Ihnen zusätzlich Rechte zu.

Diesen Beitrag haben schon 4 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

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  • 6.1 Lassen Sie sich nicht einschüchtern
  • 6.2 Immer schön der Reihe nach!
  • 6.3 Sie müssen immer zuerst Reparatur oder Ersatz verlangen
  • 6.4 Sie wollen den Vertrag rückabwickeln oder weniger bezahlen
  • 6.5 Sie verlangen Schadensersatz
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