Gekonnt mit Handwerkern und Kundendiensten umgehen
Handwerk hat goldenen Boden
, heißt es von alters her. Schon mancher wird diesen Spruch seufzend zitiert haben, wenn ihm eine hohe Handwerkerrechnung ins Haus geflattert ist.
Wer einem Handwerker einen Auftrag erteilt, erwartet zu Recht, dass dieser korrekt erledigt wird. Wenn aber vereinbarte Termine nicht eingehalten, die Arbeiten nur mangelhaft ausgeführt werden und dann auch noch eine überteuerte Rechnung präsentiert wird, ist man mitten drin im schönsten Ärger.
Deshalb sollten Sie schon vor Auftragsvergabe bei der Auswahl Ihres Handwerkers schwarze Schafe
aussortieren. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie mit der richtigen Kenntnis vom Werkvertragsrecht Kostennachteile vermeiden.
Dazu gehört zum Beispiel, den Auftrag so präzise zu erteilen, dass darüber später kein Streit. Oder dass Sie die Handwerkerleistung wie auch die Rechnung sorgfältig prüfen, bevor Sie zahlen.
Konkrete Rechtstipps und Handlungsempfehlungen, sowie Hinweise auf verbraucherfreundliche Gerichtsurteile helfen Ihnen, richtig zu reagieren und Ihr Recht durchzusetzen.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Erteilen Sie einen möglichst genauen und verbindlichen Auftrag
- 1.2 Begrenzen Sie die Kosten durch Kostenvoranschlag oder Festpreisvereinbarung
- 2.1 Auf Vertragserfüllung bestehen?
- 2.2 Den Vertrag beenden?
- 3.1 Wenn Sie etwas unterschreiben sollen
- 3.2 Wenn der Handwerker in Begleitung kommt
- 3.3 Wenn Kaffeepausen eingelegt werden
- 3.4 Wenn der Handwerker ein zweites Mal kommen muss
- 4.1 Müssen Sie das Werk abnehmen?
- 4.2 Wann hat das Werk einen Mangel?
- 4.3 Ihre Rechte, wenn Mängel vorhanden sind
- 4.4 Wenn der Handwerker Schäden angerichtet hat
- 5.1 Schritt 1: Halten Sie bestimmte Maßregeln ein
- 5.2 Schritt 2: Verlangen Sie Nacherfüllung
- 5.3 Schritt 3: Wenn keine Nacherfüllung (mehr) in Betracht kommt