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Vermieter muss Straßenkreide-Malereien dulden

[27.10.2008] -
Vermieter müssen mit den Straßenkreide-Malereien leben, die Kinder vor dem Haus malen. Sie dürfen ihren Mietern die Kosten für den Einsatz eines Hochdruckreinigers nicht in Rechnung stellen.

Eine Vermieterin bat eine Mieterin zur Kasse. Deren kleiner Sohn hatte mit Straßenkreide auf dem Gehweg vor dem Haus gemalt. Die Vermieterin störte sich daran und ließ die Malerei mit einem Hochdruckreiniger entfernen. Dafür waren rund 44 Euro fällig.

Das Amtsgericht Wiesbaden stellte klar: Malen Kinder mit Straßenkreide im Eingangsbereich eines Mietobjektes, gehört das zum normalen Mietgebrauch. Vermieter müssen damit leben, dass Kreidezeichnungen den Gehsteig vor dem Haus zieren. Straßenkreide wäscht sich durch Regen weg. Außerdem wird das Treppenhaus nicht durch Farbreste verunreinigt, weil Besucher üblicherweise die Schuhe an Fußmatten im Eingangsbereich abtreten. Deshalb war die aufwendige Reinigungsaktion der Vermieterin nicht gerechtfertigt, und sie kann die Kosten nicht auf die Mieterin abwälzen (AG Wiesbaden, Urteil vom 23. 2. 2007, Az. 93 C 6086/05-17).


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