… Sie gelten nicht als anrechenbare eigene Einkünfte oder Bezüge, da sie zweckgebunden zur Begleichung der aufgrund der Pflegebedürftigkeit anfallenden Mehrkosten gezahlt werden. Da die Rente der Mutter mit 800,– € pro Monat, also 9.600,– € pro Jahr, unter dem Grundfreibetrag liegt, wird vom Finanzamt unterstellt, dass sich Johanna Jung finanziell nicht an der Haushaltsführung beteiligen kann. Die Haushaltsgemeinschaft zwischen Sarah und Johanna Jung gilt damit als unschädlich. …