[] … Am 25.6.2009 – also während des Leistungsbezugs – war ihr Großvater verstorben und sie zu 1/16 dessen Erbin. Insgesamt ging es um ein Grundstück im Wert von 85.000,– €, auf die Klägerin entfielen ca. 5.300,– €. Da die Betroffene zum Erbzeitpunkt ALG II bezog, galt das Erbe damals grundsätzlich als Einkommen. Es kam allerdings nicht zu einer Einkommensanrechnung, da das Erbe zunächst nicht zu Geld gemacht werden konnte. …