Fitnessvertrag: Schwangerschaft berechtigt zur Kündigung
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Wird eine Frau schwanger, darf sie ihren Fitnessstudiovertrag vorzeitig kündigen. Denn im Einzelfall kann es einer Schwangeren unzumutbar sein, am Vertrag festzuhalten.
Eine Frau schloss einen Fitnessvertrag mit 24-monatiger Laufzeit ab. Vier Monate später wurde sie schwanger und kündigte den Vertrag. Ihr sei aufgrund der Schwangerschaft der Besuch des Studios nicht mehr möglich.
Der Fitnessstudio-Betreiber beharrte jedoch auf der Zahlung der ausstehenden Beiträge. Eine Kündigung komme nicht in Betracht. Das Kleingedruckte des Vertrages erlaube lediglich, bei Erkrankungen von mindestens drei Wochen den Vertrag bis zum Ende der Erkrankung ruhend zu stellen.
Damit kam er aber beim Amtsgericht München nicht durch. Die Frau durfte den Vertrag außerordentlich kündigen. Der wichtige Grund dafür liegt in der Schwangerschaft.
Zwar ist eine Schwangerschaft keine Krankheit. Doch kann es einer Schwangeren im Einzelfall – je nach Verlauf der Schwangerschaft – subjektiv unzumutbar sein, am Vertrag festgehalten zu werden (z. B. empfindet sie es als psychisch oder physisch belastend, weiterhin sportlich aktiv zu sein). Unerheblich ist dabei, ob sie aus medizinischer Sicht weiterhin hätte Sport treiben dürfen (AG München, Urteil vom 9. 6. 2010, Az. 251 C 26718/09).