Ablehnung des Eintritts in das Mietverhältnis
Wenn Sie mit jemandem in einer häuslichen Wohngemeinschaft leben und selbst nicht Mietpartei sind, so treten Sie im Falle des Todes des Mieters automatisch in das Mietverhältnis ein.
Sollten Sie daran kein Interesse haben, können Sie innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes das Mietverhältnis kündigen. Hierfür haben wir für Sie ein Formular vorbereitet.