Fußballverein darf jederzeit Jahreskarte ordentlich kündigen
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Der langjährige Inhaber einer Dauerkarte für die Heimspiele eines Fußballvereins hatte für insgesamt zehn Spiele seine Karte an einer Ticketbörse weiterverkauft. Daraufhin kündigte der Verein das Jahresabo – zu Recht.
Ein treuer Fußballfan und Vereinsmitglied besaß seit 1994 eine Dauerkarte für die Heimspiele seines Lieblingsvereins in der Bundesliga, dem DFB Pokel und der Champions League (hier: des FC Bayern). Er besuchte fast alle Partien.
Aus privaten Gründen konnte er in der Saison 2013/2014 seine Karte für zehn Spiele nicht nutzen. Er bot die Karte jedoch anderen Fans an und verkaufte sie über eine Ticketbörse für 8,24 € pro Spiel – was dem anteiligen Jahreskartenpreis entspricht. Ohne Vorwarnung kündigte der Verein daraufhin das Abo. Der enttäuschte Fan fühlte sich ungerecht behandelt. Er habe aus guten Gründen die Heimspiele nicht besuchen können.
Doch dieser Vortrag half ihm nichts. Das Amtsgericht München stellte fest, rechtlich darf ein Dauerschuldverhältnis, das auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, ordentlich gekündigt werden. Das ergibt sich auch aus den Verkaufsbedingungen für die Dauerkarten.
Das Kündigungsrecht des Vereins ist keine Schikane, sondern Teil der Vertragsfreiheit und somit zulässig. Es verstößt gegen kein gesetzliches Verbot, denn der FC Bayern hat keine marktbeherrschende Stellung. Es gibt neben ihm weitere Profifußballclubs in München bzw. in Südbayern, die erste oder zweite Bundesliga spielen. Zudem kann der Fan weiterhin Karten im freien Verkauf erwerben (AG München, Urteil vom 18.12.2014, 122 C 16918/14 ).