Verbraucher: Handy-Sperre droht erst ab 75,- Euro Schulden
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Das Handy ist für viele Verbraucher inzwischen der Ersatz für den Festnetzanschluss. Deshalb gelten für Mobilfunkverträge künftig dieselben Regeln wie für das Festnetz. Folge: Der Anbieter darf eine Handy-Sperre erst ab € 75,- Schulden verhängen und muss seine Kunden vorher warnen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte unter anderem gegen eine Klausel im Mobilfunkvertrag des Anbieters "congstar", einem Tochterunternehmen der Telekom. Darin war geregelt, dass der Mobilfunkanschluss gesperrt werden kann, wenn der Kunde mit einer Summe von mindestens 15,50 Euro in Verzug ist.
Die Verbraucherschützer fanden diese Regelung kundenfeindlich. Ihr liege lediglich der monatliche Durchschnittswert eines "congstar"-Kunden zugrunde. Er sei aber bei anderen Unternehmen deutlich höher, bei der Telekom betrage er beispielsweise rund 35,- Euro.
Der Bundesgerichtshof kippte die Klausel. Weil Handys heute nicht mehr als Zusatz zum Festnetz gelten, sondern für viele Kunden die einzige Telefonverbindung darstellen, sind die gesetzgeberischen Wertungen des Telekommunikationsgesetzes auf die Kontrolle der AGB in Mobilfunkverträgen zu übertragen.
Deshalb ist den Mobilfunkanbietern "eine ähnlich hohe Schmerzgrenze" wie im Festnetz zuzumuten. Dort ist als Voraussetzung für eine Sperre der Betrag von 75,- Euro festgelegt. Dieser gilt zukünftig auch für Mobilfunkkunden. Zudem sind die Kunden über die Anschlusssperre vorab zu informieren (BGH, Urteil vom 17. 2. 2011, Az. III ZR 35/10).