eBay: Was kostet die unberechtigte private Nutzung von gewerblichen Produktfotos?
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Im hier zu entscheidenden Fall hielt das Oberlandesgericht Braunschweig 20,00 € pro Bild für angemessen als Ersatz für die unbefugte Fotoverwendung bei einer privaten eBay-Auktion. Die Anwaltskosten musste der eBay-Verkäufer nicht erstatten.
Ein eBay-Verkäufer hatte vier gewerbliche Produktfotos unbefugt für die private Auktion genutzt und sein Angebot damit bebildert.
Der Rechteinhaber, ein Fotograf, ließ den Anbieter daraufhin abmahnen. Er forderte Schadensersatz nach den Regelungen der Mittelstandsvereinigung für Fotomarketing (MFM-Regelungen), also 150,00 € zuzüglich eines Verletzerzuschlages
von 100 % wegen der fehlenden Namensnennung, pro Foto also 300,00 €. Zudem verlangte er Ersatz seiner Rechtsverfolgungskosten.
Das Oberlandesgericht Braunschweig rechnete anders. Die MFM-Honorarempfehlungen können hier für die Frage einer angemessenen Lizenzhöhe nicht herangezogen werden. Sie geben nicht die üblichen Lizenzen für Produktfotos bei einem privaten eBay-Verkauf wieder, sondern berücksichtigen diesen Markt überhaupt nicht.
Da somit keine branchenüblichen Vergütungssätze und Tarife zur Überlassung der Fotos bestehen, wird die Lizenzgebühr geschätzt. Hier gelten 20,00 € pro Foto als angemessen.
Einen
wegen der unterbliebenen Urheberbenennung gibt es ebenfalls nicht. Eine entsprechende Vergütungspraxis nach § 97 Abs. 2 S. 3 und 4 UrhG besteht nicht bzw. ist angesichts der geringfügigen Verletzung unbillig.Aufschlag
Auch die Anwaltskosten in Höhe von 100,00 € sind nicht erstattungsfähig (§ 97a Abs. 1. S. 2 UrhG). Denn der Fotograf konnte den eBay-Anbieter selbst abmahnen, dazu musste er keinen Rechtsanwalt beauftragen. Er hat dies zudem in der Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen auch schon getan. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts war somit nicht notwendig, folglich sind die Kosten auch nicht zu erstatten (OLG Braunschweig, Urteil vom 8.2.2012, 2 U 7/11 ).
Erhalten Sie eine Abmahnung, sollten Sie die häufig hohen Zahlungsverpflichtungserklärungen nicht einfach akzeptieren und bezahlen. Lassen Sie den Sachverhalt umgehend von einem Anwalt prüfen.