Bankdarlehen: Gemeinsame Haftung bleibt trotz Scheidung bestehen
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"Mitgegangen, mitgehangen" - und dabei bleibt es, auch wenn ein Ehepaar gemeinsam ein Bankdarlehen aufnimmt und nach dem Auseinandergehen der Ehe einer von beiden die Schulden allein tragen will. Das entbindet den anderen keineswegs von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank.
Ein Ehepaar hatte Anfang 2004 ein einen Kredit bei einer Bank in Höhe von ca. 21.000 Euro aufgenommen. Als die Ehe 2006 auseinanderging, erklärte sich die Frau bereit, die Kreditraten allein zu zahlen. Im Gegenzug sollte der Mann Raten aus weiteren Kreditverbindlichkeiten bei anderen Instituten übernehmen. Dies teilten beide auch der Bank mit.
Die Frau kam allerdings ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach. Folge: Die Bank kündigte das Darlehen und verlangte vom Mann die noch offenen 16.4000 Euro. Der berief sich auf die Absprache mit seiner Ex und weigerte sich zu zahlen.
Das Landgericht Coburg gab der Bank Recht. Es verurteilte den Mann zur Rückzahlung des Geldes. Maßgeblich ist allein das Vertragsverhältnis zwischen der Bank und dem Mann. Die interne Absprache zwischen den Eheleuten interessiere hier nicht. Auch die Mitteilung an die Bank über die interne Vereinbarung ändert daran nichts. Die betrifft nur die beiden Ex-Partner.
Der Mann könne sich das Geld ja bei seiner Ex-Frau wiederholen, wenn dort etwas zu holen sei. Gleichzeitig machte das Gericht deutlich, dass derartige Vereinbarungen nur unter Einbeziehung der kreditgebenden Bank funktionieren (LG Coburg, Urteil vom 4.11.2008, 23 O 426/08).