Zentrales Testamentsregister gestartet
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Seit Anfang 2012 wird für das gesamte Bundesgebiet zentral erfasst, wenn Testamente oder Erbverträge bei Amtsgerichten und Notaren hinterlegt werden. Damit kann im Todesfall rasch geklärt werden, ob ein amtlich verwahrtes Testament oder ein Erbvertrag vorliegt.
Dank des Zentralen Testamentsregisters werden Nachlassverfahren schneller und verlässlicher ablaufen. Bislang stimmten sich Gerichte, Notare und Standesämter auf dem Postweg darüber ab. Während ihrer Herbstkonferenz im November in Berlin hatten die Justizministerinnen und Justizminister der Länder unter Federführung Baden-Württembergs den Bund aufgefordert, für ein bundesweit einheitliches und funktionierendes Benachrichtigungswesen zu sorgen.
Hinweis: Die neuen Möglichkeiten dienen vor allem auch einem verbesserten Schutz der Erbrechte nichtehelicher Kinder. Hat ein Verstorbener nichteheliche Kinder, muss das Nachlassgericht von ihnen erfahren, sonst ist das Erbrecht dieser Kinder faktisch meist nicht viel wert. Das soll nun durch die neu geregelte Abstimmung anders werden.