Was erbt der überlebende Ehegatte von Gesetzes wegen?

Oft machen Ehegatten kein Testament, weil sie irrtümlich glauben, der Überlebende werde ohnehin alles erben, zumindest wenn keine Kinder vorhanden sind. Dabei sieht gerade das deutsche Erbrecht für den Fall vorhandener Geschwister vor, dass diese neben dem Ehepartner erben.

Dem kann man natürlich vorbeugen, indem man ein gemeinschaftliches Testament, das sogenannte Berliner Testament, oder auch ein Einzeltestament rechtzeitig abfasst. Hierfür stehen Ihnen unsere Muster zur Verfügung.

Was gilt aber, wenn kein Testament vorhanden ist? Wie ist dann die Erbfolge und wie erfolgt die Berechnung des Erbteils, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind?

Wir zeigen Ihnen, wie die Erbanteile im Einzelnen berechnet werden. Ob dem Überlebenden zum Beispiel zum Erbteil noch der erbrechtliche Zugewinnausgleich zusteht, wie hoch der Pflichtteilsanspruch von gierigen Kindern ist.

Auch wenn Sie in schwierigen Fällen nicht darauf verzichten sollten, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht vertreten zu lassen, ist es wichtig, selbst gut Bescheid zu wissen.

Diesen Beitrag haben schon 5 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

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  • 2.1 Der Verwandtschaftsgrad und ehelicher Güterstand sind entscheidend
  • 2.2 Ermittlung des Ehegattenerbteils im Einzelnen
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