Wann ist der Erbvertrag eine Alternative zum Testament?

Wenn Sie etwas zu vererben haben, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie verfassen ein Testament oder Sie schließen einen Erbvertrag mit Ihrem Wunscherben.

Anders als ein Testament ist ein Erbvertrag eine Vereinbarung, mit der Sie sich gegenüber einem Dritten verbindlich verpflichten, dieser Person Vermögen im Falle Ihres Todes zu übertragen. Aber warum ein Erbvertrag und kein Testament?

Es geht beim Erbvertrag normalerweise um die Absicherung einzelner Personen als Entgelt für Vorleistungen: Die rechtliche Bindung des Erblassers beim Erbvertrag ist zum Beispiel wichtig bei Pflegeleistungen. Derartige Vorleistungen werden so verbindlich entgolten. Ein Testament würde nicht ausreichen, da dies jederzeit einseitig geändert werden könnte.

Und: Wer nicht miteinander verheiratet ist, kann kein Ehegattentestament aufsetzen. Hier ist der Erbvertrag eine echte Alternative.

Das deutsche Erbrecht verlangt, dass ein Erbvertrag notariell beurkundet werden muss. Folge: Der Erblasser bindet sich als Testierender, da er diesen Vertrag in der Regel nicht frei und einseitig widerrufen kann. Ausnahme: Der Erbvertrag enthält einen Änderungsvorbehalt oder ein Rücktrittsrecht. Nutzen Sie unser Muster.

Diesen Beitrag haben schon 2 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?
  • 1.2 Vor- und Nachteile des Erbvertrags im Vergleich zum Testament
  • 2.1 Auf den Zweck kommt es an
  • 2.2 Die Regelungen im Einzelnen
  • 3.1 Grundsatz: Die Verfügungsberechtigung bleibt
  • 3.2 Ausnahme von dem freien Verfügungsrecht
  • 4.1 Beim Abschluss des Erbvertrages
  • 4.2 Besonderheiten, wenn andere letztwillige Verfügungen bestehen
  • 5.1 Durch einverständliche Vertragsaufhebung
  • 5.2 Durch Rücktritt vom Vertrag
  • 5.3 Durch Anfechtung des Erbvertrags
  • 5.4 Was gilt bei Trennung oder Scheidung?
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