Testamente errichten, ändern und widerrufen - auf die Form kommt es an

Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt.

Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente.

An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von großer Bedeutung sein.

Aber auch in allen anderen Fällen heißt es Aufpassen!. So bedeutet handschriftlich wirklich handschriftlich - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen!

Diesen Beitrag haben schon 2 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 2.1 Vertretung ausgeschlossen
  • 2.2 Ohne Testierfähigkeit kein Testament
  • 2.3 Ohne Testierwillen kein gültiges Testament
  • 3.1 Wie macht man ein handschriftliches Testament?
  • 3.2 Welche Besonderheiten sind bei einem gemeinschaftlichen Testament zu beachten?
  • 3.3 Wie macht man ein notarielles Testament?
  • 4.1 Selbst in Notfällen nach Möglichkeit nur mit Notar
  • 4.2 In absoluten Notfällen geht es auch ohne Notar
  • 5.1 Der Letzte Wille muss nicht das letzte Wort sein
  • 5.2 Auf was Sie bei nachträglichen Änderungen unbedingt achten müssen
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