Ein Erbverzicht will gut überlegt sein

Der Erbverzicht, nicht zu verwechseln mit der Erbauschlagung, ist eine Möglichkeit, zu Lebzeiten des Erblassers mit einer erbberechtigten Person eine Vereinbarung zu treffen, mit der diese auf ihr Erbrecht verzichtet.

Der Verzichtende wird so behandelt, als hätte er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht gelebt. Der Erbverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Meistens steht dem Verzicht eine Gegenleistung des Erblassers gegenüber. Dies kann rechtlich zu Problemen führen, nämlich dann, wenn die Abfindungsvereinbarung unwirksam ist. In diesem Fall ist der der Erbe an den Verzicht gebunden ist, erhält aber keine Abfindung.

Daher sollten Erbverzicht und Abfindungsvereinbarung verknüpft werden. Dies geschieht am besten so, dass der Erbverzicht erst mit Erhalt der Abfindung wirksam wird.

Verzichtet der Erbe auf das gesetzliche Erbrecht, dann ist in der Regel das Pflichtteilsrecht mit eingeschlossen. Soll er jedoch den Pflichtteilsanspruch behalten, bedarf dies deshalb einer ausdrücklichen Vereinbarung in der Verzichtsvereinbarung.

Diesen Beitrag haben schon 57 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
Bewertung: $index $index $index $index $index

 

Ist dieser Beitrag für Sie interessant? Erwerben Sie jetzt die Vollversion!

Sie erhalten den Beitrag in folgender Form:

  • PDF-Datei, 6 Seiten DIN-A4
  • Online Direktansicht

Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 2.1 Wer sind die Vertragspartner?
  • 2.2 Die Form will gewahrt sein
  • 2.3 Welche rechtlichen Auswirkungen hat der Erbverzicht?
  • 3.1 Gehört die Abfindung in den Vertrag hinein?
  • 3.2 Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Abfindung?
  • 4.1 Wenn sich die Beteiligten einig sind
  • 4.2 Wenn der Erblasser schon verstorben ist
schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Rechtstipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Rechtstipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.