Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers
Wenn Ihr Mieter verstirbt und kein Ansprechpartner für Sie zur Verfügung steht, können Sie bei Gericht die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragen. Dieser kümmert sich um die Abwicklung der Geschäfte des Verstorbenen.
Zur Anmeldung Ihrer Ansprüche bei Gericht und zur Bestellung eines Nachlasspflegers nutzen Sie einfach unser Formular.