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Mietvertrag für Eigentumswohnung
Als Vermieter einer Eigentumswohnung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie Ihrem Mieter vertraglich nicht mehr Rechte einräumen, als Ihnen selbst als Mitglied der Eigentümergemeinschaft zustehen.Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Mietvertrag an die zwischen Ihnen und den anderen Eigentümern geltenden Regelungen anpassen. Dabei hilft Ihnen der spezielle "Mietvertrag für Eigentumswohnung".
Das Vertragsmuster berücksichtigt die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. zu Schönheitsreparaturen und Tierhaltung). Und damit die Schönheitsreparaturklausel in diesem Vertrag auch den strengen Anforderungen der Gerichte standhält, sind darin die Renovierungsfristen verlängert. Auch die Abgeltungsklausel entspricht dem aktuellen Stand der Diskussion. Sie ist nach dem Formulierungsvorschlag von Herrn Dr. Dietrich Beyer gestaltet, ehemals Richter des für Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenats des BGH.
Den Rechtstipps Wohnungsmietvertrag können Sie direkt am Computer bearbeiten und erstellen. Die Formulierungen helfen Ihnen, sämtliche wichtigen Vertragsbestandteile systematisch zu erfassen. Das Dokument wurde von Rechtsexperten überprüft.
Neben dem eigentlichen Vertragswerk enthält dieser Download noch zusätzlich ein Übergabeprotokoll und eine Hausordnung (alle Dokumente im PDF-Format).
Der Mustervertrag regelt folgende wichtige Punkte:
§ 1 Mietsache
§ 2 Mietzeit und Kündigung
§ 3 Miete, Zahlungsweise
§ 4 Betriebskosten und Abrechnung
§ 5 Mietkaution
§ 6 Mieterhöhung
§ 7 Schönheitsreparaturen
§ 8 Kleinreparaturen und Reinigen von Teppichböden
§ 9 Fernseh- und Rundfunksempfangsanlagen
§ 10 Gewährleistung und Haftung des Vermieters
§ 11 Obhutspflicht, bauliche Veränderungen, Pflicht zur Mängelanzeige
§ 12 Aufnahme von weiteren Personen, Besuchern
§ 13 Tierhaltung
§ 14 Betreten der Mietsache
§ 15 Rückgabe der Mietsache
§ 16 Haftung und Vollmacht bei Personenmehrheiten
§ 17 Hausverwaltung
§ 18 Regelungen der Wohnungseigentümergemeinschaft
§ 19 Besondere Vereinbarungen
§ 20 Anlagen zum Mietvertrag
§ 21 Schriftform
Übrigens: Wenn Sie genau wissen wollen, worauf es beim Abschluss eines Mietvertrages ankommt, dann informieren Sie sich doch in "Rechtstipps - Der RechtsBerater" oder gleich speziell in "Rechtstipps - Der RechtsBerater für Vermieter". Dann sind Sie immer auf der richtigen Seite!
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)