Mein Recht auf Reisen

Mein Recht auf Reisen

Damit zum Ärger nicht noch der finanzielle Verlust kommt

Häufig stoßen Sie als Pauschalreisender auf der Hin- oder Rückreise oder am Urlaubsort auf Hindernisse: Flugverspätung, Gepäckverlust, Überbuchung des Hotels. Doch nicht alles, was Ihrer Urlaubsfreude entgegensteht, müssen Sie hinnehmen. Lesen Sie deshalb, wie Sie richtig reklamieren, um Ihre Ansprüche zu sichern.
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Mein Recht auf Reisen

Katalogsprache kennen: Achten Sie bereits beim Planen und Buchen einer Pauschalreise darauf, rechtliche Stolpersteine zu umgehen. Informieren Sie sich deshalb über die Katalogsprache der Reiseveranstalter, um deren blumige Anpreisungen richtig zu übersetzen. Denn nur wenn Sie wissen, was Sie vor Ort erwartet, werden Sie nicht enttäuscht.

Reisemängel ABC:  Nicht  jede Beeinträchtigung gilt als Reisemangel. Bestimmte Unzulänglichkeiten haben Sie entschädigungslos hinzunehmen. Die Abgrenzung ist mitunter schwierig, deshalb hilft eine ausführliche Rechtsprechungsübersicht herauszufinden, was die Gerichte als Reisemangel anerkannt haben.

Richtig reklamieren: Viele Klagen gegen Reiseveranstalter scheitern daran, dass die Betroffenen nicht rechtzeitig oder nicht in der richtigen Form bereits vor Ort reklamiert haben. Schritt für Schritt erklären wir Ihnen deshalb, auf was Sie zu achten haben, um sich hier nicht in juristische Fallstricke zu verheddern und am Ende leer auszugehen.

Nach dem Urlaub schnell handeln: Denn von allein gibt es kein Geld zurück, selbst wenn Sie vor Ort alles richtig reklamiert haben. Sie müssen nach Ihrer Rückkehr schnell aktiv werden, um reiserechtliche Ansprüche wie Reisepreisminderung oder Ersatz für vertanen Urlaub geltend zu machen.

Aufgepasst bei Fristen und Formalien: Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, helfen Ihnen insbesondere

  • ein Reisemängel-ABC,
  • eine Übersicht zur Reisepreisminderung und deren Berechnung,
  • zahlreiche Musterschreiben.

Fluggäste unzufrieden: Häufig werden die Rechte von Passagieren missachtet und die Fluggesellschaften wollen bei Flugausfall und Verspätung nicht zahlen. Dabei haben Sie Anspruch auf Entschädigung und Betreuung. Bleiben Sie hartnäckig! Wir machen Sie rechtlich fit für die Auseinandersetzung mit der Airline.

Bahnreisende gestrandet: Auch als Fahrgast eines Eisenbahnunternehmens finden Sie hier die notwendigen Informationen, wie Sie sich im Fall von Verspätung oder Ausfall eines Zuges argumentativ wappnen, um Ihre Rechte zu sichern und durchzusetzen.

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