Mein Recht als Patient

Rechtstipps Spezial Nr. 4

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Die Broschüre „Mein Recht als Patient“ zeigt Ihnen, wie Sie als Patient Ihre Ansprüche durchsetzen können.
  • Erste Auflage
  • Broschüre mit 156 Seiten
  • Stand April 2010
Sofort verfügbar zzgl. Versandkosten: 1,95 €

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Arzt, Krankenhaus, Krankenkasse - Ansprüche kennen und durchsetzen

Nach Berechnungen des Instituts für Allgemeinmedizin hat jeder Deutsche jährlich 17,9 Arztkontakte. Der Durchschnittseuropäer nur sieben. Und das, obwohl sich zahlreiche Bundesbürger durch die Praxisgebühr von 10 Euro vom Arztbesuch abhalten lassen. Dabei wird diese gar nicht fällig bzw. darf nicht verlangt werden, wenn Sie zu einer reinen Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchung gehen.

Überhaupt sind die Zeiten vorbei, in denen Sie sich darauf verlassen konnten, dass Ihre Krankenkasse für alles aufkommt. Deshalb sollten Sie auf der Hut sein, wenn Ihnen der Arzt vor lauter Geschäftstüchtigkeit IGeL-Leistungen verkauft, die eigentlich keine sind.

In anderen Bereichen kann es ebenfalls nicht schaden, als Patient auf der Hut zu sein. Denn alles müssen Sie sich nicht bieten lassen. Man darf Sie zum Beispiel nicht so lange warten lassen, wie dies oft üblich ist.

Auch mit der Dokumentationspflicht muss es Ihr Arzt besonders genau nehmen. Schließlich hat dies, wenn es um Behandlungsfehler geht, später eine große praktische Bedeutung.

Gesetzliche Krankenkassen neigen bekanntermaßen dazu, ihre Kostenübernahmepflicht sehr eng zu sehen. Selbst private Krankenversicherungen neigen mittlerweile schwer zum Sparen. Hier hilft nur eins: Sich nicht einfach per Ablehnungsbescheid abspeisen lassen, sondern mit einschlägiger Rechtsprechung  kontern. Unser Patientenratgeber zeigt Ihnen, wie.

Aus dem Inhalt

  • Wann können Sie trotz Hausarztmodell den Arzt wechseln?
  • Wann haben Sie Anspruch auf »off-label-use«?
  • Wann sind Sie von Zuzahlungen befreit?
  • Wann haftet Ihr Arzt für Behandlungsfehler?
  • Wann gibt es Probleme wegen Krankheit am Arbeitsplatz?
  • Welche Nachteilsausgleiche stehen Ihnen bei Schwerbehinderung zu?
  • Was können Sie mit einer Patientenverfügung regeln?