Energieausweis für 1 Wohngebäude (WSVO77DL)

Energieausweis für ein älteres Wohngebäude


Der Energieausweis ist seit dem 1. Juli 2008 bei Verkauf und Neuvermietung von Wohngebäuden Pflicht. Wer sich den verbrauchsorientierten Rechtstipps Energieausweis besorgt, kann mehrere hundert Euro sparen.
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Energieausweis für ein älteres Wohngebäude

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchte, braucht einen Energieausweis.

Die Ausweispflicht gilt...

  • bei Wohngebäuden die bis 1965 fertiggestellt wurden, seit 1.7.2008
  • bei Nichtwohngebäuden ab 1.7.2009
  • bei allen übrigen Wohngebäuden seit 1.1.2009

Welchen Ausweis brauche ich?

Es gibt einen bedarfs- und einen verbrauchsorientierten Energieausweis. Beim bedarfsorientierten Ausweis kommt ein Sachverständiger vor Ort und untersucht das Gebäude. Seine Analyse gibt einen guten Aufschluss über das Energieeinsparungspotential. Doch ein Bedarfsausweis ist aufwändig und kostet schnell € 600 oder mehr!

Der verbrauchsorientierte Rechtstipps Energieausweis...

  • entspricht allen gesetzlichen Anforderungen und technischen Normen, wie ein Bedarfsausweis
  • ist 10 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum, wie ein Bedarfsausweis
  • kostet viele hundert Euro weniger als ein Bedarfsausweis.

Wer kann den günstigen Rechtstipps Energieausweis bestellen?

Die Ausstellung ist möglich, wenn eine der drei Voraussetzungen zutrifft:

  • Der Bauantrag wurde nach dem 1.11.1977 gestellt ODER
  • Das Gebäude enthält 5 oder mehr Wohnungen ODER
  • Das Gebäude ist älter, erfüllt aber die Anforderungen der 1. WärmeschutzVO von 1977

Ich habe ein älteres Gebäude. Wann erfüllt es die Anforderungen der 1. WärmeschutzVO von 1977?

Wenn es bei Errichtung oder durch spätere Sanierungsmassnahmen mit einer Dämmung versehen wurde. Aber Achtung: wenn nicht mindestens das Dach (oberste Geschossdecke) und die Außenwände bzw. das Dach (oberste Geschossdecke) und die Kellerdecke/ Fußboden vollständig gedämmt sind, gelingt der Nachweis meist nicht. Außerdem dürfen sich im beheizten Gebäudebereich keine Fenster mit Einfachverglasungen befinden. Doch wenn diese Voraussetzungen vorliegen, sparen Sie mit dem Rechtstipps Energieausweis viele Hundert Euro, obwohl der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde oder das Gebäude weniger als 5 Wohnungen enthält.

Bekomme ich Unterstützung, wenn ich Fragen zum Ausfüllen habe?

Ja, bei Fragen zum Ausfüllen helfen die Experten der Rechtstipps-Energieausweis Hotline weiter. Sie erreichen die Fachleute Montag bis Donnerstag von 10-12 und 14-18 Uhr, sowie Freitag in der Zeit von 10-12 und 14-16 Uhr unter der Service-Rufnummer (03303) 29 76 27. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 0,14 €/Min. Preise aus dem Mobilfunknetz können abweichen.

Das kann im Einzelfall passieren, wenn der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde oder das Gebäude weniger als 5 Wohnungen enthält. Denn dann bleibt nur die Möglichkeit, den Nachweis nach der 1. WärmeschutzVO von 1977 zu erbringen.

Kann Ihr Auftrag nicht bearbeitet werden, entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Sie nach dem Kauf aber vor Einsendung der ausgefüllten Formulare, die Experten-Hotline unter (03303) 29 76 27 anrufen. Stellt der Experte fest, das ihr Auftrag nicht bearbeitet werden kann, veranlasst er eine kostenlose Stornierung. Sie erhalten eine Gutschrift und die Sache ist erledigt!

Und was passiert, wenn ich die Formulare einschicke, ohne vorher anzurufen?

Wurde der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt oder hat das Gebäude 5 oder mehr Wohnungen, brauchen Sie nicht anzurufen! Wenn alle Daten vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden.

Nur wenn Sie den Nachweis nach der 1. WärmeschutzVO von 1977 erbringen müssen, sollten Sie im Zweifel anrufen. Sonst kann eine Stornogebühr von 50% des Kaufpreises erhoben werden, wenn sich später herausstellt, das der Antrag nicht bearbeitet werden kann.

Wer hilft mir bei Fragen zur Bestellung, Rechnung oder Lieferung weiter?

Bei Fragen zur Bestellung, Rechnung oder Lieferung helfen Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Kundenservice Montag bis Freitag von 8-18 Uhr unter der Festnetz-Rufnummer (0621) 862 62 62 weiter.

Die 10 wichtigsten Gründe für den  Rechtstipps Energieausweis:

  1. Verbrauchsorientierter Energieausweis für ein Wohngebäude - es werden die Daten aller Wohnungen im Wohngebäude benötigt. Wichtig: besitzen Sie z.b. 5 Wohnungen in 3 Gebäuden, bestellen Sie bitte 3 Energieausweise!Zertifizierung
  2. Ausstellung durch zertifizierten Meisterbetrieb nach DIN EN ISO 9001 und 14001, zugelassener Aussteller für den Gebäudeenergiepass, Aussteller-Nr. 161001 der Deutschen Energie Agentur (dena), zertifizierter Prüfer der Luftdichtheit von Gebäuden i.S.d. EnEV 2007 Nr. 148 (FliB)
  3. Entspricht allen gesetzlichen Anforderungen und technischen Normen
  4. 10 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum
  5. Beinhaltet einen Original-Energieausweis, in einer repräsentativen Mappe
  6. Ein zusätzliches Exemplar im PDF-Format zum selber ausdrucken (z.b. für die Mieter)
  7. Keine zusätzlichen Porto- und Versandkosten
  8. Bei Fragen zum Vordruck: Telefonische Hotline aus dem dt. Festnetz
  9. Kostenlose Bestellannahme unter (0800) 3070800
  10. Weder Internet noch PC erforderlich (optional): telefonisch oder schriftlich bestellen. Nach 3-4 Werktagen erhalten Sie einen Papiervordruck, eine Anleitung zum Ausfüllen und die Rechnung mit der Post. Bequem am Schreibtisch ausfüllen und in einem zu frankierenden Umschlag mit normalem Fotoabzug per Post zurücksenden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Energieausweis

Wer ihn braucht, wie man ihn bekommt, was er kostet

1. Wer braucht den Energieausweis?
Jeder, der sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchte.

2. Welche Gebäude benötigen keinen Energieausweis?
Kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und geschützte Gebäude wie z.b. Baudenkmäler. Sonderregelungen gelten auch für Wochenend- und Ferienhäuser.

3. Und wenn ich meine Immobilie dauerhaft selbst nutze oder bewohne?
Dann brauchen Sie keinen Energieausweis. Müssen Sie aber berufsbedingt umziehen oder ihre Immobilie aus anderen Gründen verkaufen oder vermieten, ist der Ausweis Pflicht.

4. Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
  • bei Wohngebäuden die vor 1965 fertiggestellt wurden, seit dem 1. Juli 2008
  • bei allen übrigen Wohngebäuden seit dem 1. Januar 2009 und
  • bei Nichtwohngebäuden ab dem 1. Juli 2009.
5. Ich habe ein älteres Haus und noch keinen Energieausweis. Kann ich trotzdem den Rechtstipps Energieausweis bestellen?
Das kommt darauf an. Wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde oder Ihr Gebäude nur vier oder weniger Wohnungen hat, ist seit dem 1. Oktober 2008 grundsätzlich ein Bedarfsausweis Pflicht. Aber eine Chance gibt es: können Sie nachweisen, das beim Bau oder durch eine spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung (WärmeSchutzVO 1977) erreicht wurde, kann der Rechtstipps Energieausweis trotzdem ausgestellt werden.

6. Kann ich nach der Ausstellung eines Energieausweis verpflichtet werden, zu modernisieren?
Nein, niemand kann eine Modernisierungspflicht aus dem Ausweis ableiten. Deshalb rechtfertigt der Energieausweis auch keine Mietminderungsansprüche.

7. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Welchen Ausweis brauche ich?
Der Bedarfsausweis gibt besser Aufschluss über Energieeinsparungen, kostet aber auch schnell € 600 oder mehr. Ein ebenso rechtsgültiger Verbrauchsausweis ist schon für unter € 50 € zu haben und gilt auch 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Keinen Rechtstipps Energieausweis benötigt, wer seinen Bauantrag nach dem 1.1.2002 gestellt hat. Ihr Gebäude verfügt mit der Bauvorlage nach EnEV über einen gültigen Energiebedarfsausweis.

8. Ich habe mehrere Objekte - wieviele Ausweise brauche ich?
Das kommt darauf an, in wievielen Häusern (Objekten) ihre Wohneinheiten liegen. Wenn Sie 8 Wohnungen in einem Haus (= ein Objekt) haben, brauchen Sie einen "Energieausweis für ein Wohngebäude mit zwei oder mehr Wohneinheiten" und zahlen dafür 59,80 €. Haben Sie zwei Einfamilienhäuser, brauchen Sie zwei "Energieausweise EFH/DHH/RHH" und zahlen für jeden Ausweis 39,80 €.

9. Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus - was muss ich beachten?
Der Energieausweis kann nur ausgestellt werden, wenn die Daten für das gesamte Gebäude vorliegen. Sie sollten sich mit dem Verwalter oder den Miteigentümern abstimmen.

10. Wer darf den günstigen Verbrauchsausweis beantragen? Der Gesetzgeber hat geregelt, das der Verbrauchsausweis nur für bestimmte Wohngebäude beantragt werden darf.

11. Wie lange dauert das Ausfüllen und welche Daten muss ich eingeben?
Das Ausfüllen dauert 10-20 Minuten. Zu erfassen sind neben den Energieverbräuchen der letzen 3 Jahre, Daten zum Gebäude (z.b. Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Fläche), zur Qualität der Gebäudehülle (z.b. Dämmung, Fenster & Türen) und zur Anlagentechnik (z.b. Gas, Öl, Fernwärme)

12. Was sollte ich beim Herunterladen (Download) beachten?
Nach dem Kauf klicken Sie auf der Seite "Vielen Dank für Ihre Bestellung" auf den Button "Datei laden". Danach wählen Sie "Auf Diskette/Festplatte speichern" und speichern die Word-Datei auf Ihrer Festplatte.

Datei herunterladen

Datei speichern unter..

13. Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
Sie benötigen Microsoft Word (Word 97, Word 2000, Word 2003/XP oder Word 2007/Vista). Wenn Sie das Formular mit einem anderen Programm ausfüllen (z.b. OpenOffice, StarOffice, WordPad o.ä.) kann die Formulardatei nicht bearbeitet werden. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, das Sie die Datei im Microsoft Word-Format zurücksenden!

14. Wie schicke ich die ausgefüllte Word-Datei zurück?
Zuerst speichern Sie die Word-Datei auf Ihrer Festplatte. Danach öffnen Sie diese von dort und speichern Sie nach der Bearbeitung wieder ab. Dann fügen Sie die ausgefüllte Word-Datei als Anlage zu Ihrer E-Mail (bei MS-Outlook im Menü

Inhaltsverzeichnis

  • Microsoft Word (Word 97, Word 2000, Word 2003/XP oder Word 2007/Vista)
  • Ein Ausfüllen des Formulars mit WordPad (o.ä.) ist nicht möglich
  • Die ausgefüllte Datei muss im Microsoft Word-Format (kein Open Office, Star Office etc.) zurückgesandt werden!
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