Energieausweis für ein älteres Wohngebäude
Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchte, braucht einen Energieausweis.
Die Ausweispflicht gilt...
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bei Wohngebäuden die bis 1965 fertiggestellt wurden, seit 1.7.2008
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bei Nichtwohngebäuden ab 1.7.2009
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bei allen übrigen Wohngebäuden seit 1.1.2009
Welchen Ausweis brauche ich?
Es gibt einen bedarfs- und einen verbrauchsorientierten Energieausweis. Beim bedarfsorientierten Ausweis kommt ein Sachverständiger vor Ort und untersucht das Gebäude. Seine Analyse gibt einen guten Aufschluss über das Energieeinsparungspotential. Doch ein Bedarfsausweis ist aufwändig und kostet schnell € 600 oder mehr!
Der verbrauchsorientierte Rechtstipps Energieausweis...
- entspricht allen gesetzlichen Anforderungen und technischen Normen, wie ein Bedarfsausweis
- ist 10 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum, wie ein Bedarfsausweis
- kostet viele hundert Euro weniger als ein Bedarfsausweis.
Wer kann den günstigen Rechtstipps Energieausweis bestellen?
Die Ausstellung ist möglich, wenn eine der drei Voraussetzungen zutrifft:
- Der Bauantrag wurde nach dem 1.11.1977 gestellt ODER
- Das Gebäude enthält 5 oder mehr Wohnungen ODER
- Das Gebäude ist älter, erfüllt aber die Anforderungen der 1. WärmeschutzVO von 1977
Ich habe ein älteres Gebäude. Wann erfüllt es die Anforderungen der 1. WärmeschutzVO von 1977?
Wenn es bei Errichtung oder durch spätere Sanierungsmassnahmen mit einer Dämmung versehen wurde. Aber Achtung: wenn nicht mindestens das Dach (oberste Geschossdecke) und die Außenwände bzw. das Dach (oberste Geschossdecke) und die Kellerdecke/ Fußboden vollständig gedämmt sind, gelingt der Nachweis meist nicht. Außerdem dürfen sich im beheizten Gebäudebereich keine Fenster mit Einfachverglasungen befinden. Doch wenn diese Voraussetzungen vorliegen, sparen Sie mit dem Rechtstipps Energieausweis viele Hundert Euro, obwohl der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde oder das Gebäude weniger als 5 Wohnungen enthält.
Bekomme ich Unterstützung, wenn ich Fragen zum Ausfüllen habe?
Ja, bei Fragen zum Ausfüllen helfen die Experten der Rechtstipps-Energieausweis Hotline weiter. Sie erreichen die Fachleute Montag bis Donnerstag von 10-12 und 14-18 Uhr, sowie Freitag in der Zeit von 10-12 und 14-16 Uhr unter der Service-Rufnummer (03303) 29 76 27. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 0,14 €/Min. Preise aus dem Mobilfunknetz können abweichen.
Das kann im Einzelfall passieren, wenn der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde oder das Gebäude weniger als 5 Wohnungen enthält. Denn dann bleibt nur die Möglichkeit, den Nachweis nach der 1. WärmeschutzVO von 1977 zu erbringen.
Kann Ihr Auftrag nicht bearbeitet werden, entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Sie nach dem Kauf aber vor Einsendung der ausgefüllten Formulare, die Experten-Hotline unter (03303) 29 76 27 anrufen. Stellt der Experte fest, das ihr Auftrag nicht bearbeitet werden kann, veranlasst er eine kostenlose Stornierung. Sie erhalten eine Gutschrift und die Sache ist erledigt!
Und was passiert, wenn ich die Formulare einschicke, ohne vorher anzurufen?
Wurde der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt oder hat das Gebäude 5 oder mehr Wohnungen, brauchen Sie nicht anzurufen! Wenn alle Daten vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden.
Nur wenn Sie den Nachweis nach der 1. WärmeschutzVO von 1977 erbringen müssen, sollten Sie im Zweifel anrufen. Sonst kann eine Stornogebühr von 50% des Kaufpreises erhoben werden, wenn sich später herausstellt, das der Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Wer hilft mir bei Fragen zur Bestellung, Rechnung oder Lieferung weiter?
Bei Fragen zur Bestellung, Rechnung oder Lieferung helfen Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Kundenservice Montag bis Freitag von 8-18 Uhr unter der Festnetz-Rufnummer (0621) 862 62 62 weiter.
Die 10 wichtigsten Gründe für den Rechtstipps Energieausweis:
- Verbrauchsorientierter Energieausweis für ein Wohngebäude - es werden die Daten aller Wohnungen im Wohngebäude benötigt. Wichtig: besitzen Sie z.b. 5 Wohnungen in 3 Gebäuden, bestellen Sie bitte 3 Energieausweise!

- Ausstellung durch zertifizierten Meisterbetrieb nach DIN EN ISO 9001 und 14001, zugelassener Aussteller für den Gebäudeenergiepass, Aussteller-Nr. 161001 der Deutschen Energie Agentur (dena), zertifizierter Prüfer der Luftdichtheit von Gebäuden i.S.d. EnEV 2007 Nr. 148 (FliB)
- Entspricht allen gesetzlichen Anforderungen und technischen Normen
- 10 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum
- Beinhaltet einen Original-Energieausweis, in einer repräsentativen Mappe
- Ein zusätzliches Exemplar im PDF-Format zum selber ausdrucken (z.b. für die Mieter)
- Keine zusätzlichen Porto- und Versandkosten
- Bei Fragen zum Vordruck: Telefonische Hotline aus dem dt. Festnetz
- Kostenlose Bestellannahme unter (0800) 3070800
- Weder Internet noch PC erforderlich (optional): telefonisch oder schriftlich bestellen. Nach 3-4 Werktagen erhalten Sie einen Papiervordruck, eine Anleitung zum Ausfüllen und die Rechnung mit der Post. Bequem am Schreibtisch ausfüllen und in einem zu frankierenden Umschlag mit normalem Fotoabzug per Post zurücksenden.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)