Rechtstipps-E-NL vom 3.7.2012
Liebe Leserin, lieber Leser,
wer eine gebrauchte Immobilie zum Verkauf anbietet, den trifft bei der Objektbesichtigung grundsätzlich eine Offenbarungspflicht für versteckte Mängel oder Ursachen, die auf solche Mängel hindeuten. Schließlich kann der Kaufinteressent sie nicht erkennen.
Wissen Sie als Verkäufer um solche Umstände, müssen Sie den Käufer deshalb ungefragt informieren. Aber: Wissen Sie selbst nicht genau, was die Ursachen eines bestimmten Schadens sind (z.B. Feuchtigkeitsflecken), brauchen Sie Ihre eigene Unwissenheit nicht explizit zum Ausdruck bringen, sondern dürfen sie verschweigen.
Umgekehrt gilt: Machen Sie als Immobilien-Verkäufer niemals falsche Angaben oder Angaben „ins Blaue hinein“, sonst haften Sie möglicherweise für etwaige Mängel - selbst wenn die Haftung im notariellen Kaufvertrag ausgeschlossen wurde.
Weitere interessante Themen für Sie in dieser Ausgabe:
- Kauftipp: Eine Immobilie kaufen oder bauen
- Versehentliche Doppelbuchung einer Reise kann kostenlos storniert werden
- eBay: Was kostet die unberechtigte private Nutzung von gewerblichen Produktfotos?
Bis zum nächsten Mal!
Ihre Rechtstipps-Redaktion
Immobilienerwerb: Wer Unwissenheit verschweigt, handelt nicht arglistig
Entdeckt der Erwerber einer gebrauchten Immobilie nach seinem Einzug einen Mangel, haftet der Verkäufer nicht in jedem Fall. Unwissenheit kann ihm hier zum Vorteil gereichen. Denn unterlässt ein Verkäufer den Hinweis, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (hier: Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt dies kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.
Kauftipp: Eine Immobilie kaufen oder bauen
Wer sich eine vermietete Eigentumswohnung oder ein vermietetes Haus zulegt, hat beim Kauf hohe Anschaffungskosten und beim Bau hohe Herstellungskosten.
Als Vermieter dürfen Sie Ihren Kaufpreis oder Ihre Baukosten steuerlich jedoch nicht sofort als Werbungskosten absetzen, sondern müssen diese Kosten auf die nächsten 40 oder 50 Jahre verteilen. Wir sagen Ihnen, nach welchen Regelungen abzuschreiben ist und wie Sie pro Jahr die höchstmögliche Abschreibung für sich herausholen.
Beim Immobilienerwerb wird zudem Grunderwerbsteuer fällig. Den Steuersatz legt jedes Bundesland für sich fest, viele Länder haben ihn in den letzten Jahren erhöht. Deshalb wird es jetzt noch interessanter, nach Schlupflöchern bei der Grunderwerbsteuerpflicht zu suchen. Wir helfen Ihnen dabei!
Versehentliche Doppelbuchung einer Reise kann kostenlos storniert werden
Bucht ein Kunde versehentlich eine Reise doppelt, kann der Veranstalter nicht verlangen, dass der Kunde auch doppelt bezahlt. Der Reisende darf eine der beiden Reisen kostenfrei stornieren, denn der Fehler hätte dem Veranstalter auffallen müssen.
eBay: Was kostet die unberechtigte private Nutzung von gewerblichen Produktfotos?
Im hier zu entscheidenden Fall hielt das Oberlandesgericht Braunschweig 20,00 € pro Bild für angemessen als Ersatz für die unbefugte Fotoverwendung bei einer privaten eBay-Auktion. Die Anwaltskosten musste der eBay-Verkäufer nicht erstatten.
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