Rechtstipps-E-Newsletter vom 5.6.2012

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Frage, welche Rechtsfolgen illegales Musikkopieren oder der Download von Computerspielen hat, zielt am Ende häufig auf die damit verknüpfte Haftungsfrage. Denn werden rechtswidrige Netzaktivitäten entdeckt und abgemahnt, wird es in der Regel richtig teuer.

Muss also für Abmahnungen auch der Inhaber des Internetanschlusses geradestehen, wenn Dritte seinen PC und Internetanschluss für solche Zwecke nutzen?

Der Grundsatz lautet: Der Anschlussinhaber eines "Familienrechners" haftet grundsätzlich für Urheberrechtsverletzungen Dritter, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann.

Allerdings haften Eheleute nicht generell für illegale Downloads ihrer Partner. Denn anders als gegenüber (minderjährigen) Kindern hat der Anschlussinhaber hier keine Prüf- und Kontrollpflichten.

So das Oberlandesgericht Köln in einem aktuellen Urteil. Die Frage wird jedoch vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich geklärt werden.

Weitere interessante Themen für Sie in dieser Ausgabe:

Bis zum nächsten Mal!
Ihre Rechtstipps-Redaktion

Ehegatten haften nicht wechselseitig für Urheberechtsverletzungen im Internet

Eheleute haften nicht generell für Urheberrechtsverletzungen des Partners im Internet. Den Anschlussinhaber trifft keine Prüf- und Kontrollpflicht gegenüber seinen Ehepartner, wenn er ihm den Computer zur (Mit-)Nutzung überlässt.

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Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers

Ein Arbeitgeber muss am Ende einer Stellenausschreibung einem nicht berücksichtigten Bewerber nicht mitteilen, warum er den Arbeitsplatz nicht erhalten hat. Dem steht jedoch eine Auskunftsempfehlung für Arbeitgeber gegenüber, weil die Verweigerung jeglicher Auskunft über die Stellenbesetzung ein Indiz für eine Diskriminierung darstellen kann.

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Pflichtteilsergänzungsanspruch jetzt auch für Schenkungen vor Geburt der Pflichtteilsberechtigten

Laut Bundesgerichtshof gilt ein Pflichtteilsergänzungsanspruch jetzt auch für Schenkungen, die vor Geburt der Pflichtteilsberechtigten an Dritte getätigt worden sind.

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