Ihre Rechte als Flugreisender
Entpuppte sich auch für Sie ein Billigflug als teuer, weil aufgrund der undurchsichtigen Preisklauseln der Fluggesellschaften eine Vielzahl an Gebühren und Aufschläge fällig wurden? Gut beraten ist, wer weiß, welche Gebühren zulässigerweise erhoben dürfen, und wo der Preisgestaltung Grenzen gesetzt sind. So darf beispielsweise für das Bezahlen mit der Kreditkarte keine Zusatzgebühr verlangt werden.
Insgesamt ist Sorgfalt beim Buchen über Internet oder per Telefon angesagt, denn eine Online-Buchung können Sie nicht einfach widerrufen. Im Übrigen darf der Rücktritt von der Flugreise im Kleingedruckten
ausgeschlossen oder von sehr hohen Stornogebühren abhängig gemacht werden.
Wartezeiten aufgrund von Flugverspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen sind an der Tagesordnung. Die Airlines suchen häufig ein Schlupfloch, um weder den Ticketpreis erstatten noch für den Weiter- bzw. Rücktransport noch für kostenloses Essen, Trinken oder eine Hotelübernachtung aufkommen zu müssen. Auch wird die zusätzlich vorgesehene Entschädigung bei Flugverspätung ungern gezahlt. Hier heißt es, hartnäckig zu bleiben, um seine Fluggastrechte einzufordern.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Wenn es um den Vertragsschluss geht
- 2.2 Wenn es um Preise und ums Bezahlen geht
- 2.3 Wenn es um Ihr Flugticket geht
- 2.4 Wenn es ums Gepäck geht
- 2.5 Als Passagier haben Sie besondere Pflichten
- 3.1 Bleiben Sie hartnäckig!
- 3.2 Wann können Sie sich auf die Fluggastrechte berufen?
- 3.3 Was gilt im Fall einer Überbuchung?
- 3.4 Was gilt bei Annullierungen?
- 3.5 Was gilt bei einer Flugverspätung?
- 3.6 Was gilt, wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt?
- 4.1 Die Fluggesellschaft ist in der Pflicht
- 4.2 Was gilt für Personenschäden?
- 4.3 Was gilt für Gepäckschäden?