Gesetzgebung: Eine Person, ein Reisepass - jetzt auch für Kinder
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Aufgrund europäischer Vorgaben gilt seit dem 26.6.2012: (Bisherige) Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig. Sie berechtigen nicht mehr zum Grenzübertritt. Alle Kinder brauchen ab ihrer Geburt nun bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument aber uneingeschränkt gültig, selbst wenn es noch einen Kindereintrag aufweist.
Dabei gibt es verschiedene Ausweisedokumente für Kinder. Welches benötigt wird, hängt vom Reiseziel ab. Informieren Sie sich also zunächst auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes über die Einreisebedingungen für das betreffende Land (www.auswaertiges-amt.de).
Beispiel:
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Ein Kinderreisepass oder Personalausweis genügt für Reisen in europäische Staaten ohne Grenzkontrollen.
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Die USA oder bestimmte südosteuropäische Staaten verlangen für die visafreie Einreise einen elektronischen Reisepass. Ein Kinderreisepass berechtigt in diesen Fällen nicht zur Einreise.
Unterschieden werden folgende Reisedokumente:
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Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig und kann einmalig um sechs Jahre verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kostet derzeit 13,00 €; eine Verlängerung bzw. Aktualisierung 6,00 €.
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Für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gibt es einen elektronischen Reisepass. Auf Wunsch der Eltern kann dieser auch schon früher ausgestellt werden. Er kostet 37,50 €.
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Jugendliche ab 16 Jahren erhalten einen Personalausweis. Auf Wunsch der Eltern gibt es dieses Dokument ebenfalls schon früher. Der Personalausweis kostet 22,80 €.
Erkundigen Sie sich, welche Dokumente Sie für den entsprechenden Antrag benötigen (z.B. Geburtsurkunde, biometrisches Passbild).
Ein Kinderreisepass kann von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt werden. Beim elektronischen Reisepass oder dem Personalausweis müssen Sie rechtzeitig einen Antrag stellen. Denn infolge der zentralen Produktion dieser Dokumente vergehen vom Tag, an dem Sie den Antrag stellen, bis zu dem Tag, an dem Sie das Dokument abholen können, einige Wochen.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um ein gültiges Reisedokument. Andernfalls kann beispielsweise bereits bei der Kontrolle auf dem Flughafen die Reise schon zu Ende sein (z.B. verweigert die Fluggesellschaft die Beförderung). In diesem Fall sollten Sie sich vor Ort darum bemühen, ein Passersatzdokument zu bekommen. Doch nicht in alle Länder dürfen Sie damit auch einreisen. Erkundigen Sie sich bei den Behörden vor Ort.