Rechtsfragen rund um die Wohnungssuche

Mieter und Vermieter werden es wissen: Mieten und Vermieten hat so seine Tücken. Nicht umsonst wird auffällig oft vor Gericht darüber gestritten, wie die gemietete Immobilie genutzt werden darf und welche Rechte und Pflichten die Parteien haben.

Da ist es nur verständlich, wenn sich vor allem Vermieter schwer damit tun, ihre Mietwohnung an jemanden auf Dauer zu überlassen. Nach welchen Kriterien sollen sie entscheiden? Wonach sollten sie zweckmäßigerweise fragen? Und vor allem, was dürfen sie überhaupt fragen?

Als Mietinteressent ist man wiederum meist unsicher, ob es richtig ist, alle vom Vermieter gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Schließlich kann manch ehrliche Antwort die Chance verringern, die begehrte Wohnung zu bekommen.

Viele Vermieter lassen sich in solch einer Situation gern eine vorgedruckte Mieterselbstauskunft ausfüllen. Stellt sich dann später heraus, dass die Auskünfte des Mieters nicht korrekt waren, stellt sich die Frage, ob der Vermieter kündigen oder den Mietvertrag anfechten darf.

Dieser Beitrag bereitet Mieter und Vermieter auf alle wichtigen Fragen vor, die sich bei der Anbahnung des Mietverhältnisses stellen. So zum Beispiel auch, ob eine Vertragsausfertigungsgebühr oder wann eine Gebühr an den Makler oder ein Abstand für Einrichtungsgegenstände an den Vormieter bezahlt werden muss.

Diesen Beitrag haben schon 2 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

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  • 2.1 Darf ein Vermieter alles fragen, was ihn interessiert?
  • 2.2 Über welche Umstände muss ein Mieter auch ungefragt aufklären?
  • 2.3 Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter gelogen oder unzulässigerweise geschwiegen hat?
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  • 5.1 Zahlungen des Wohnungssuchenden für die Auszugsbereitschaft des Vormieters
  • 5.2 Übernahme von Einrichtung oder Inventar
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