Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sind in einigen alten Mietverträgen Klauseln enthalten, die nicht rechtswirksam sind. Dies gilt insbesondere für Schönheitsreparaturen.
Bitte prüfen Sie diesbezüglich den Mietvertrag mit Ihrem Mieter und senden Sie ihm gegebenenfalls die von uns für Sie vorformulierte Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag betreffend Schönheitsreparaturen zu.