Die Mietkaution
Wer als Mieter einen Mietvertrag unterschreibt, verpflichtet sich damit in der Regel gleichzeitig, dem Vermieter bei Mietbeginn eine Sicherheit zu übergeben. Meist geschieht dies in der Form, dass der Mieter dem Vermieter eine vereinbarte Summe zu treuen Händen übergibt.
Die hat der Vermieter dann von seinem Vermögen getrennt auf einem speziellen Mietkautionskonto anzulegen, damit Dritte nicht darauf zugreifen können. In welcher Form (z.B. Barkaution oder Bürgschaft) die Kaution zu entrichten ist, richtet sich allein danach, was die Parteien im Mietvertrag vereinbart haben.
Das Gesetz hat für die Mietkaution und deren Handhabung klare Spielregeln aufgestellt. Wer sie nicht beachtet, hat schlechte Karten. So nützt es zum Beispiel nichts, wenn der Vermieter vom Mieter mehr als die gesetzliche Höchstgrenze von drei Monatsmieten verlangt.
Streit ist meist auch fürs Mietende vorprogrammiert, wenn der Mieter schnell wieder an sein Geld kommen will und der Vermieter die Kaution noch so lange zurückbehalten will, wie seine Forderungen gegen den Mieter noch nicht genau feststehen.
Als Mieter oder Vermieter lohnt sich ein Blick in diesen Beitrag in jedem Fall. Denn hier erfahren Sie zum Beispiel, was bei Vereinbarung der Mietkaution zu beachten ist, was während des Mietverhältnisses gilt und bis wann das Geld - mit Zinsen - an den Mieter zurückzuzahlen ist.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Ohne Vereinbarung gibt es normalerweise keine Kaution
- 1.2 Auf die richtige Wahl der Sicherheitsleistung kommt es an
- 1.3 Die Höhe der Sicherheit ist begrenzt
- 2.1 Wenn der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen will
- 2.2 Worauf beim Haus- oder Wohnungsverkauf zu achten ist
- 2.3 Wie kann der Mieter seine Kaution bei drohendem Vermögensverfall des Vermieters schützen?
- 3.1 Darf der Mieter die Kaution abwohnen?
- 3.2 Welche Forderungen des Vermieters sind durch die Kaution gesichert?
- 3.3 Wer muss die Kaution zurückzahlen?
- 3.4 Wann ist die Kaution zurückzuzahlen, und wie rechnet man ab?
- 3.5 Was ist mit den Zinsen auf die Kaution?
- 3.6 Darf der Vermieter auch bereits verjährte Forderungen verrechnen?
- 3.7 Wann verjährt der Rückzahlungsanspruch des Mieters?