Mieterhöhung: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Mieterhöhung: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete


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Mieterhöhung: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Wussten Sie, dass das Gesetz (§ 557 Abs. 1 BGB) den Mietparteien ausdrücklich freistellt, sich jederzeit über eine Mieterhöhung zu einigen? Die Praxis zeigt jedoch, dass solch unkonventionelle Vereinbarungen höchst selten sind. Denn welcher Mieter zahlt freiwillig mehr Miete?

In der Regel greifen Vermieter deshalb auf das formelle Verfahren zurück, das in den §§ 558 ff. BGB geregelt ist. Danach darf der Vermieter eine höhere Miete verlangen, wenn er nachweist, dass die derzeit vom Mieter gezahlte Miete unterhalb der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Die Zustimmung des Mieters zu seiner Mieterhöhungsforderung wird der Vermieter aber nur bekommen, wenn er dabei alles richtig gemacht hat. Zum Beispiel, indem er die Mieterhöhung mit Verweis auf den örtlichen Mietspiegel korrekt begründet hat.

Als Vermieter sollten Sie deshalb wissen, was alles in Ihr Mieterhöhungsschreiben hinein muss, damit nichts schief geht. Als Mieter, der ein solches Schreiben in der Hand hält, kommt es jetzt darauf an, dass Sie in der Lage sind zu prüfen, ob die Mieterhöhung wirklich Hand und Fuß hat. Zum Beispiel, ob die Begründung des Erhöhungsbetrages korrekt ist und auch die gesetzliche Kappungsgrenze eingehalten wurde.

Höchste Zeit also, sich anhand dieses Beitrages über alles Wichtige zur Mieterhöhung zu informieren.

Dieses eBook erhalten Sie als Download (PDF) und als Online-Direktansicht in unserem Portal.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Wenn die Miete erhöht werden soll
  • 2. Wichtige Fragen, die Sie vorab klären sollten
    • 2.1 Ist die Mieterhöhung überhaupt zulässig?
    • 2.2 Ist die gesetzliche Wartefrist bereits abgelaufen?
    • 2.3 Hat der Vermieter die Formvorschriften beachtet?
    • 2.4 Sind die richtigen Absender und Adressaten genannt?
    • 2.5 Hat der Vermieter die Zustimmung verlangt?
  • 3. Die richtige Begründung der Mieterhöhung
    • 3.1 Was bedeutet überhaupt ortsübliche Vergleichsmiete?
    • 3.2 Der Vermieter bezieht sich auf einen Mietspiegel
    • 3.3 Der Vermieter bezieht sich auf eine Mietdatenbank
    • 3.4 Der Vermieter bezieht sich auf ein Sachverständigengutachten
    • 3.5 Der Vermieter bezieht sich auf Vergleichswohnungen
  • 4. Muss die Mieterhöhung begrenzt werden?
  • 5. Wie können Sie auf die Mieterhöhung reagieren?
    • 5.1 Wenn das Mieterhöhungsverlangen wirksam ist
    • 5.2 Wenn das Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist
  • 6. Welche Fristen müssen Sie beachten?
  • 7. Sollen Sie wegen der Mieterhöhung vor Gericht gehen?
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