Die Indexmiete: Lebenshaltungskosten als Maßstab
Wer als Vermieter für künftige Mieterhöhungen nicht auf einen örtlichen Mietspiegel oder taugliche Daten für vergleichbare Wohnungen zurückgreifen kann, sollte darüber nachdenken, ob er nicht gleich bei Abschluss des Mietvertrages eine Indexmiete vereinbart.
Mit einer Indexmiete koppelt man die Entwicklung der Miethöhe an die Lebenshaltungskosten. Steigen die, kommt eine entsprechende Mieterhöhung in Betracht. Sinken diese (was erfahrungsgemäß wohl eher selten ist), könnte der Mieter allerdings eine entsprechende Mietsenkung verlangen.
Mit der Vereinbarung einer Indexmiete koppeln sich die Mietparteien automatisch von dem relativ komplizierten und häufig sehr aufwendigen Vergleichsmietenverfahren ab. Vorteil: Die notwendigen Daten können sowohl Vermieter wie auch Mieter jederzeit problemlos und kostengünstig beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden erfragen. Dort hält man im Internet auch gleich noch einen Rechner bereit, der einem die genaue Prozentzahl für die Mieterhöhung berechnet.
Wenn Sie als Vermieter erst jetzt auf diese Form der Mieterhöhung aufmerksam geworden sind, sollten Sie sich unbedingt anhand dieses Beitrages über die Vor- und Nachteile der Indexmiete informieren. Für Sie als Mieter ist dieses Thema ebenso interessant, wenn Sie in Ihrem Mietvertrag eine Indexmiete vereinbart haben.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Was heißt überhaupt Indexmiete?
- 1.2 Es gilt der Verbraucherpreisindex für Deutschland
- 1.3 Vor- und Nachteile gut abwägen
- 3.1 Vor Ablauf der Jahressperrfrist geht gar nichts
- 3.2 Was alles in die Mieterhöhungserklärung hineinmuss
- 3.3 Ab wann die neue Miete fällig wird