Streitthema Nr. 1: Die Schönheitsreparaturen
Die Schönheitsreparaturen bzw. die ordnungsgemäße Renovierung der Mietwohnung gehören zu den umstrittensten Rechtsthemen im Mietrecht. Kein Wunder, dass Rechtsstreitigkeiten darüber an der Tagesordnung sind. Und diese gehen dann richtig ins Geld, wenn über den Wohnungszustand bei Mietende gestritten wird und Gutachter und etliche Zeugen herbei geschafft werden müssen, um die Beweislage zu klären.
Die Ausgangssituation hierfür ist typisch: Der ausziehende Mieter hat meist kein Interesse mehr, noch einige Tausend Euro in die Wohnung zu stecken. Der Vermieter wiederum möchte die Wohnung in tadellosem Zustand möglichst schnell einem Nachmieter übergeben.
Damit Sie hier nicht bei Auszug - sei es als Mieter oder Vermieter - in die Kostenfalle tappen, hilft nur eines: Nehmen Sie Ihren Mietvertrag zur Hand. Denn allein darauf, was Sie darin vereinbart haben, kommt es an. Mithilfe dieses Beitrages können Sie beurteilen, ob und wie der Mieter in Ihrem Fall renovieren muss oder ob die getroffene Vereinbarung eventuell unwirksam ist.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Wo ist das Problem?
- 1.2 Was zählt zu den Schönheitsreparaturen?
- 2.1 Wenn nichts vereinbart wurde
- 2.2 Wenn der Mietvertrag eine Renovierungsklausel enthält
- 3.1 Wenn keine Fristen vereinbart worden sind
- 3.2 Wenn ein Fristenplan existiert
- 3.3 Wenn die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert war
- 5.1 Fachgerecht heißt nicht: Da muss ein Fachmann ran!
- 5.2 Vorsicht beim Griff in den Farbtopf
- 6.1 Wie Sie sich als Vermieter Ihre Ansprüche sichern
- 6.2 Welche Kosten Sie sonst noch verlangen können
- 7.1 Wenn der Mietvertrag eine Abgeltungsklausel enthält
- 7.2 Wenn der Vermieter nach Mietende umbauen will
- 8.1 Erfüllungs- bzw. Schadensersatzansprüche des Vermieters
- 8.2 Rückzahlungsansprüche des Mieters