Betriebskosten richtig abrechnen: Eine Kunst für sich!
Alljährlich meldet der Deutsche Mieterbund: Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch!
Unabhängig davon, ob diese Schätzung korrekt ist, zeigt sie, dass das Thema Betriebskosten- bzw. Nebenkostenabrechnung erheblichen Zündstoff bietet.
Das gilt sowohl für Sie als Mieter, der nicht mehr bereit ist, den ständigen Kostenanstieg dieser zweiten Miete
widerspruchslos hinzunehmen. Das gilt ebenso für Sie als Vermieter, wenn Sie plötzlich nach Übersendung Ihrer Betriebskostenabrechnung auf Widerstand beim Mieter stoßen, weil der behauptet, Ihre Abrechnung sei fehlerhaft.
Gerade weil die Gerichte, insbesondere der Bundesgerichtshof, immer noch neue Stolpersteine bei Abrechnungen entdecken, ist es besonders wichtig, beim Thema Betriebskostenabrechnung auf dem Laufenden zu sein.
Der Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie als Vermieter eine korrekte Abrechnung erstellen. Sind Sie Mieter, dient er Ihnen als Checkliste, mit der Sie überprüfen können, ob Sie wirklich alles schlucken müssen, was Ihnen da in Rechnung gestellt worden ist.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Die 12-Monats-Frist als Ausschlussfrist
- 2.2 Fristüberschreitung nur in Sonderfällen erlaubt
- 3.1 Gedanklich und rechnerisch klar verständlich
- 3.2 Aufpassen bei der Angabe der Gesamtkosten
- 3.3 Steuerliche Gesichtspunkte gleich mit berücksichtigen
- 4.1 Welche Kosten überhaupt umgelegt werden dürfen
- 4.2 Wenn anders als vereinbart abgerechnet wurde
- 8.1 Wann der Vermieter nachbessern darf
- 8.2 Wie der Mieter reagieren sollte