Wie Sie bei der Kündigung von Wohnraum alles richtig machen
Spätestens dann, wenn Mieter oder Vermieter eine ordentliche Kündigung ausgesprochen haben und Streit entsteht, werden sie bemerken, dass eine Mietkündigung keine reine Formsache
ist.
Besonders Vermietern hat der Gesetzgeber etliche Stolpersteine für ihre Kündigung in den Weg gelegt. Demgegenüber hat es der Mieter leichter. Denn er braucht für seine Kündigung keine besonderen Gründe vorzutragen. Für ihn reicht es aus, wenn er klar ausdrückt, zu welchem Zeitpunkt er das Mietverhältnis beenden möchte.
Allerdings gelten für beide Seiten bestimmte Formalien und Fristen, die im Falle einer Kündigung unbedingt zu beachten sind. Als Mieter oder Vermieter tun Sie also gut daran, sich darüber eingehend zu informieren, wenn Sie kündigen wollen.
Aber auch als Empfänger einer Kündigung sollten Sie die Wirksamkeit der Kündigung prüfen. Nämlich dann, wenn Sie die Beendigung des Mietverhältnisses nicht wünschen. Denn wenn Sie entdecken, dass Ihrem Vermieter/Mieter hierbei bereits formelle Fehler unterlaufen sind, steigen Ihre Chancen, sich dagegen zu wehren.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Ihr Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit
- 2.2 Ihr Mietvertrag ist befristet
- 2.3 Kündigungsrecht im besonderen Fall auch für Sie?
- 3.1 Kündigen Sie immer schriftlich
- 3.2 Geben Sie alle Absender und Adressaten an
- 3.3 Aufgepasst, wenn Sie sich vertreten lassen
- 3.4 Achten Sie auf die korrekte Begründung der Kündigung
- 3.5 Weisen Sie Ihren Mieter auf sein Widerspruchsrecht hin
- 3.6 Widersprechen Sie der Fortsetzung des Mietverhältnisses
- 4.1 Wenn Sie als Vermieter kündigen
- 4.2 Wenn Sie als Mieter kündigen
- 4.3 Was Sie zum Kündigungstag wissen sollten