So wickeln Sie Ihr Mietverhältnis reibungslos ab
Das Mietende bietet eine Fülle von Anlässen zum Streit. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Der Vermieter möchte das Mietobjekt in ordentlichem Zustand möglichst schnell einem Nachmieter übergeben. Der Mieter möchte dagegen möglichst wenig in die alte Wohnung investieren, zumal Umzugskosten, Kaution für die neue Wohnung und Maklerprovision bereits das eigene Budget strapazieren.
Darüber hinaus bieten weitere Situationen Konfliktstoff. So zum Beispiel, wenn der Mieter erst nach Mietende auszieht oder er schon viel früher die Wohnung verlässt und dem Vermieter die Schlüssel zuschickt.
Hat der Mieter die Wohnung zwar verlassen, aber noch einzelne Gegenstände oder Einrichtungen zurückgelassen, hat der Vermieter zunächst den schwarzen Peter. Zum Beispiel muss er sich fragen: Wohin mit den Sachen des Mieters? Darf er sie einfach entsorgen oder muss er sie verwahren? Darf er vom Mieter Schadensersatz für die verspätete Rückgabe verlangen?
Damit bei Mietende der Ärger und die Schadensersatzforderungen nicht zu arg ansteigen, sollten Sie sich schon frühzeitig mit der Frage beschäftigen, wie Sie Ihr Mietverhältnis möglichst reibungslos abwickeln können.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Wenn der Mieter erst nach Mietende auszieht
- 1.2 Wenn der Mieter bereits früher auszieht
- 2.1 Vollständige Räumung der Wohnung erfolgt?
- 2.2 Schäden beseitigt und fällige Schönheitsreparaturen ausgeführt?
- 2.3 Bauliche Veränderungen rückgängig gemacht?
- 2.4 Schlüsselübergabe erfolgt?
- 3.1 Die Rückgabefrist wird überschritten
- 3.2 Die Wohnung befindet sich nicht in vertragsgemäßem Zustand