Die Kündigung wegen Eigenbedarf
Ein Vermieter von Wohnraum hat es nicht leicht, wenn er seinem Mieter kündigen will. Denn das Gesetz will den Mieter vor dem Verlust seines Wohnraums schützen. Lässt der sich aber nichts zuschulden kommen, kann er nur gekündigt werden, wenn sein Vermieter hierfür wichtige Gründe vorweisen kann. Das Gesetz spricht hier von berechtigten Interessen
.
Der in der Praxis für die Vermieterkündigung gebräuchlichste Grund ist der sogenannte Eigenbedarf
. Also der Fall, dass der Vermieter die Wohnung des Mieters für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt.
Da das Gesetz auch hier wie üblich den Kreis der Berechtigten nur allgemein beschreibt, ist es gut zu wissen, wer im Einzelnen dazu gehört. Ist es zum Beispiel auch der Schwiegervater oder die Nichte?
Manch ein Vermieter oder Mieter übersieht auch leicht, dass das Mietverhältnis gar nicht gekündigt werden darf, weil der Mietvertrag zum Beispiel befristet ist oder einen Kündigungsausschluss enthält. Oder was ist, wenn nach Ausspruch der Kündigung eine andere Wohnung im Hause frei wird? Muss der Vermieter dann auf diese zurückgreifen oder sie dem gekündigten Mieter anbieten?
Diese und viele andere Fragen, die bei der Eigenbedarfskündigung eine Rolle spielen, beantwortet dieser Beitrag.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Sie haben einen Zeitmietvertrag abgeschlossen
- 2.2 Sie haben einen Kündigungsverzicht vereinbart
- 3.1 Wenn die Wohnung nicht zum Wohnen gebraucht wird
- 3.2 Wenn der Vermieter auf Vorrat kündigt
- 3.3 Wenn der Eigenbedarf bei Mietbeginn absehbar war
- 3.4 Wenn die Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt wird
- 4.1 Für den Vermieter selbst
- 4.2 Für Familienangehörige
- 4.3 Für Angehörige des Vermieterhaushalts
- 4.4 Für Pflegepersonal
- 6.1 Schadensersatz und Betrugsanzeige drohen
- 6.2 Wer die Beweislast trägt
- 6.3 Welche Kosten der Mieter ersetzt verlangen kann