Scheidungsverfahren - einvernehmlich oder streitig
Scheiden tut weh
- das müssen Ehepaare nach einer Trennung immer wieder feststellen, nicht nur emotional, sondern auch im Geldbeutel.
Ist das normalerweise erforderliche Trennungsjahr erst mal um, geht es oft erst richtig zur Sache. Das fängt schon damit an, dass das Ganze nicht ohne Rechtsanwalt geht. Das deutsche Familienrecht kennt keine Scheidung light
.
An gewissen Scheidungskosten kommen Sie nicht vorbei, selbst wenn Sie noch so einvernehmlich an die Sache herangehen und eine den Weg der familienrechtlichen Mediation gehen.
Gestritten wird letztendlich doch - und zwar am meisten natürlich über die Unterhaltszahlungen für den Ex-Partner und die Kinder, das Sorgerecht, den Versorgungsausgleich und das gemeinsame Vermögen.
Da ist es gut zu wissen, wie man taktisch am klügsten vorgeht und wie man die Kosten so gering wie möglich hält.
Das Scheidungsrecht hält aber auch noch ein paar weniger bekannte Besonderheiten parat: Wie Sie zum Beispiel ohne Abwarten des Trennungsjahres die Ehe beenden können.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Ein Anwalt für beide ist das Minimum
- 1.2 So bereiten Sie sich auf den ersten Anwaltstermin vor
- 2.1 Wenn sich die Ehepartner einigen können bzw. wollen
- 2.2 Wenn der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag trotz einjähriger Trennung nicht zustimmt
- 2.3 Scheidung nach 3-jährigem Getrenntleben
- 2.4 Der Härtefall, wenn das Trennungsjahr zu lang erscheint
- 3.1 Das Gericht stellt den Antrag der Gegenseite zu
- 3.2 Der Scheidungstermin wird bestimmt
- 3.3 Der Ablauf des Scheidungstermins
- 3.4 Im Verbundverfahren wird über die strittigen Folgesachen entschieden
- 3.5 Wenn es mit den Folgesachen schnell gehen muss
- 3.6 Wenn Sie an einer Verzögerung des Scheidungsverfahrens interessiert sind
- 4.1 Die Verfahrenskosten
- 4.2 Prozesskostenhilfe