Der Zugewinnausgleich im Scheidungsfall
Kommt es zur Scheidung, geht es zwischen den Ex-Partnern in den meisten Fällen nicht nur um Unterhalt. Auch um das Vermögen wird oft erbittert gestritten. Dafür gibt es den Zugewinnausgleich, nicht zu verwechseln mit dem Versorgungsausgleich. Und immer vorausgesetzt, Sie haben keine Gütertrennung vereinbart.
Der Zugewinnausgleich stellt den Vermögenszuwachs beider Ehegatten während der Ehe fest und gleicht den Überschuss des einen Partners hälftig aus. Sie brauchen dieses Verfahren aber nicht vom Familiengericht durchführen zu lassen, wenn Sie sich anderweitig einigen können oder wenn es womöglich gar nichts auszugleichen gibt.
Auf jeden Fall sollten Sie sich informieren, nach welchen Grundsätzen die Berechnung des Zugewinns und somit des Ausgleichs erfolgt, um eine interessengerechte Lösung zu finden - unter Umständen schon während der Trennung. Damit würden Sie erheblich Kosten sparen.
Stellt sich heraus, dass die Vermögensaufteilung doch nicht so einfach ist, ziehen Sie einen versierten Scheidungsanwalt hinzu, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Teilung des Vermögenserwerbs während der Ehe
- 1.2 Das Prinzip des Zugewinnausgleichs – ein Überblick
- 2.1 Stellen Sie das jeweilige Anfangsvermögen fest
- 2.2 Ermitteln Sie als Nächstes das Endvermögen
- 2.3 Ohne Auskunft geht gar nichts
- 2.4 Vergleichen Sie die Zugewinnbeträge