Versorgungsausgleich bei Scheidung: Bescheid wissen im Ernstfall

Versorgungsausgleich bei Scheidung: Bescheid wissen im Ernstfall


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Versorgungsausgleich bei Scheidung: Bescheid wissen im Ernstfall

Kommt es zur Ehescheidung, kommt es automatisch zum Versorgungsausgleich. Damit sollen die während der Ehezeit aufgebauten Versorgungsanrechte, die ja oft sehr unterschiedlich sind, ausgeglichen werden. Das gilt selbst dann, wenn Unterhalt gezahlt werden muss.

Seit der Reform des Scheidungsrechts 2009 hat sich beim Versorgungsausgleich einiges getan. Denn jetzt wird in den meisten Fällen jede einzelne Anwartschaft geteilt.

Nach dem neuen Recht kann aber auch eine Vereinbarung darüber geschlossen werden, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Scheidungsrecht musste dies in jedem Fall durch den Richter genehmigt werden. Das ist jetzt entfallen.

Allerdings muss der Richter prüfen, ob der Verzicht wirksam ist. Unwirksam ist der Verzicht, wenn diese Vereinbarung sittenwidrig oder völlig unausgewogen ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehegatte durch den Verzicht über keine hinreichende Alterssicherung mehr verfügt.

Informieren Sie sich über die neue Rechtslage, verzichten Sie aber im Fall des Falles bei der Auswahl Ihres Scheidungsanwaltes nicht darauf, einen Spezialisten für den Versorgungsausgleich hinzuzuziehen.

Dieses eBook erhalten Sie als Download (PDF) und als Online-Direktansicht in unserem Portal.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Der neue Versorgungsausgleich
    • 1.1 Rechtsmaterie mit Tücken
    • 1.2 Das Grundprinzip – der Halbteilungsgrundsatz
    • 1.3 Für wen gilt das neue Recht?
  • 2. Was Sie schon vor der Scheidung beachten sollten
    • 2.1 Die Rente hat schon begonnen oder Sie stehen kurz davor
    • 2.2 Wenn der Rentenbezug noch weit entfernt ist
    • 2.3 Wenn der Ex-Gatte nach dem Versorgungsausgleich stirbt, Sie aber noch nicht in Rente sind
  • 3. Wie wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren durchgeführt?
    • 3.1 Feststellung der einzubeziehenden Versorgungsanrechte
    • 3.2 Nur Anwartschaften aus der Ehezeit zählen
    • 3.3 Feststellung der einzelnen Anrechte
    • 3.4 Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein
    • 3.5 Die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen
  • 4. Versorgungsausgleich auch noch nach der Scheidung möglich
    • 4.1 Wann kommt es zum Nachscheidungsausgleich?
    • 4.2 Voraussetzungen für den Nachscheidungsausgleich
    • 4.3 Wie wird der Nachscheidungsausgleich durchgeführt?
  • 5. Kann der Versorgungsausgleich nachträglich geändert werden?
    • 5.1 Wenn der Beschluss nach dem 1.9.2009 ergangen ist
    • 5.2 Wenn es um Altentscheidungen geht

Das sagen unsere Kunden zu diesem Produkt

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  • 1 2 3 4 5 eine übersichtlich gehaltene lektüre in der die wesentlichen inhalte sehr gut dargestellt werden ohne sich ins detail zu verzetteln . für den " Normalverbraucher " sehr empfehlenswert.
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