Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren

Kommt es zur Ehescheidung, kommt es automatisch zum Versorgungsausgleich. Damit sollen die während der Ehezeit aufgebauten Versorgungsanrechte, die ja oft sehr unterschiedlich sind, ausgeglichen werden. Das gilt selbst dann, wenn Unterhalt gezahlt werden muss.

Seit der Reform des Scheidungsrechts 2009 hat sich beim Versorgungsausgleich einiges getan. Denn jetzt wird in den meisten Fällen jede einzelne Anwartschaft geteilt.

Nach dem neuen Recht kann aber auch eine Vereinbarung darüber geschlossen werden, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Scheidungsrecht musste dies in jedem Fall durch den Richter genehmigt werden. Das ist jetzt entfallen.

Allerdings muss der Richter prüfen, ob der Verzicht wirksam ist. Unwirksam ist der Verzicht, wenn diese Vereinbarung sittenwidrig oder völlig unausgewogen ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehegatte durch den Verzicht über keine hinreichende Alterssicherung mehr verfügt.

Informieren Sie sich über die neue Rechtslage, verzichten Sie aber im Fall des Falles bei der Auswahl Ihres Scheidungsanwaltes nicht darauf, einen Spezialisten für den Versorgungsausgleich hinzuzuziehen.

Diesen Beitrag haben schon 2 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Rechtsmaterie mit Tücken
  • 1.2 Das Grundprinzip – der Halbteilungsgrundsatz
  • 1.3 Für wen gilt das neue Recht?
  • 2.1 Die Rente hat schon begonnen oder Sie stehen kurz davor
  • 2.2 Wenn der Rentenbezug noch weit entfernt ist
  • 2.3 Wenn der Ex-Gatte nach dem Versorgungsausgleich stirbt, Sie aber noch nicht in Rente sind
  • 3.1 Feststellung der einzubeziehenden Versorgungsanrechte
  • 3.2 Nur Anwartschaften aus der Ehezeit zählen
  • 3.3 Feststellung der einzelnen Anrechte
  • 3.4 Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein
  • 3.5 Die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen
  • 4.1 Wann kommt es zum Nachscheidungsausgleich?
  • 4.2 Voraussetzungen für den Nachscheidungsausgleich
  • 4.3 Wie wird der Nachscheidungsausgleich durchgeführt?
  • 5.1 Wenn der Beschluss nach dem 1.9.2009 ergangen ist
  • 5.2 Wenn es um Altentscheidungen geht
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