Düsseldorfer Tabelle 2011 liegt vor
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Arbeitenden Unterhaltspflichtigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt. Auf der Empfängerseite bleiben die Sätze unverändert bis auf den Satz für Studenten.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der bundesweit angewandten „Düsseldorfer Tabelle" den sogenannten Selbstbehalt als „unterste Opfergrenze“ von 900 auf 950 Euro im Monat an.
Wegen der Neuregelung könnten deutlich mehr Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Kindern, denen der Staat ohnehin schon Sozialhilfe zahlt, muss er nun entsprechend mehr zahlen. Für Studenten, die nicht bei den Eltern leben, gibt es dagegen jetzt statt der bisherigen 640 Euro monatlich 670 Euro.
Beim Ehegattenunterhalt wird die Grenze ebenfalls um 50 Euro auf dann 1050 Euro angehoben.