Eheverträge auf dem Prüfstand: Wann Sie einen brauchen und wie Sie ihn haltbar machen

Früher ging es bei Eheverträgen hauptsächlich um Gütertrennung. Der wirtschaftlich stärkere Partner einer Ehe wollte sein Hab und Gut im Fall der Trennung oder Scheidung vor der Gier des anderen in Sicherheit wissen.

Das spielt natürlich heute immer noch eine große Rolle. Durch das neue Scheidungsrecht, insbesondere was den Unterhalt anbetrifft, sind es aber heute eher die Frauen, die darauf drängen, einen Ehevertrag zu schließen. Denn gerade, wenn sich Kinder einstellen, ist es wichtig, zum Beispiel die Unterhaltszahlungen zu regeln.

Selbstverständlich lässt sich ein Ehevertrag auch noch nachträglich schließen. Aber aufgepasst, wenn eine Scheidung schon in der Luft liegt! Dann gilt es, bestimmte Fristen zu beachten.

Auf jeden Fall sollten Sie die Notarkosten nicht scheuen, wenn ein Ehevertrag für Sie infrage kommt. Vor allen deshalb, weil Sie in so einem Ehevertrag noch viel mehr regeln können. Dazu zählen nicht nur Vereinbarungen über die Altersversorgung, den Vermögensausgleich usw. Sie können auch gleich einnen Erbvertrag miteinbaren. Selbstverständlich ist auch ein gemeinsames Testament wie das klassische Berliner Testament als Bestandteil des Ehevertrages möglich

Am besten Sie orientieren sich an unseren Musterformulierungen für die verschiedenen Fallkonstellationen.

Diesen Beitrag haben schon 3 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 2.1 Wann ist ein Ehevertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig?
  • 2.2 Wenn der Ehevertrag nicht sittenwidrig ist, aber erheblich von den gesetzlichen Regelungen abweicht
  • 3.1 Die vermögensrechtlichen Beziehungen
  • 3.2 Der Versorgungsausgleich im Scheidungsfall
  • 3.3 Der nacheheliche Unterhalt
  • 3.4 Das Ehegattenerbrecht
  • 3.5 Wohlverhaltensvereinbarungen und sonstige Regelungen
  • 4.1 Wenn einer der Ehepartner Allein- bzw. Hauptverdiener ist
  • 4.2 Wenn Sie ein kinderloses Doppelverdienerehepaar mit/ohne späteren Kinderwunsch sind
  • 4.3 Wenn nur einer der Partner über Vermögen verfügt
  • 4.4 Wenn einer der Partner Schulden mit in die Ehe bringt
  • 4.5 Wenn einer der Ehepartner Freiberufler, Selbstständiger oder Handwerker ist
  • 4.6 Wenn einer der Ehepartner über ein erheblich höheres Einkommen oder Vermögen als der andere verfügt
  • 4.7 Wenn die jetzige Beziehung für einen der Ehepartner oder für beide eine Zweitehe ist
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