Unterhalt volljähriger Kinder - insbesondere in der Ausbildung
Dass volljährige Kinder mit 18 Jahren nicht automatisch flügge werden, merken Sie als Eltern sehr schnell - jedenfalls was das Finanzielle anbetrifft. Denn Ihre Unterhaltspflicht endet nicht automatisch zu diesem Zeitpunkt. Erst müssen Sie eine Ausbildung finanzieren, die den Fähigkeiten Ihres Kindes entspricht.
Und das kann bei einem Studium recht lange dauern. Wie lange Sie Unterhaltszahlungen zu leisten haben, und wie die Berechnung hierzu im Einzelnen aussieht, zeigen wir Ihnen anhand von verschiedenen Beispielen unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle und BAföG-Leistungen. Und welche Rolle spielt eigenes Einkommen des Kindes?
Darüber hinaus erfahren Sie, ob und in welchem Umfang Sie zum Unterhalt verpflichtet sind, wenn Ihr erwachsenes Kind aus anderen Gründen nicht für sich selbst sorgen kann. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein es krank oder schwanger ist.
Ebenfalls nicht ganz unwichtig: Besteht eine Unterhaltspflicht, wenn Sie sich mit Ihrem Kind zerstritten haben?
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Müssen Eltern alles mitmachen?
- 1.2 Wann muss mehr als eine Ausbildung finanziert werden?
- 1.3 Wann ist Schluss mit dem Ausbildungsunterhalt?
- 2.1 Wenn Ihre Tochter ein Kind, aber kein Einkommen hat
- 2.2 Wenn Wehr-/Zivildienst oder soziales Jahr die Ausbildung unterbrechen
- 2.3 Wenn Ihr Kind behindert oder (sucht-)krank ist
- 4.1 Zunächst wird der Bedarf ermittelt
- 4.2 Eigene Einkünfte vermindern den Bedarf des Kindes
- 4.3 Wie wird das Elterneinkommen berücksichtigt?