Nicht eheliche Kinder - Kaum noch Unterschiede zu ehelichen Kindern
Nichteheliche bzw. uneheliche Kinder, wie manchmal politisch unkorrekt
gesagt wird, stehen heute rechtlich ehelichen Kindern fast in Nichts nach. Gerade was die Unterhaltspflicht und das Erben angeht, ist das so. Beim Unterhalt darf nicht mehr unterschieden werden und seit einigen Jahren gibt es auch dasselbe gesetzliche Erbrecht wie für eheliche Kinder. Selbst die Einschränkung auf Kinder, die nach 1949 geboren worden sind, hat der Gesetzgeber jetzt aufgehoben.
Trotzdem gibt es ein paar Probleme, die einfach in der Natur der Sache liegen. So wird bei nicht ehelichen Kindern schon eher um die Vaterschaft, das Sorgerecht und den Unterhalt für die Mutter gestritten.
Darüber hinaus werden Sie sicherlich viele Fragen haben, die wir Ihnen ebenfalls beantworten. Denn häufig geht es hier ja auch um Fragen wie Adoption des Kindes durch einen neuen Lebenspartner und die Möglichkeit, dann den Namen ändern zu lassen, wenn die nichteheliche Mutter heiratet.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Mutter bleibt Mutter
- 2.2 Biologische Väter müssen nicht Väter von Rechts wegen sein
- 3.1 Der einfachste Weg: Vaterschaftsfeststellung durch Anerkennung
- 3.2 Etwas komplizierter: Die Vaterschaftsfeststellung durch die Klage beim Familiengericht
- 5.1 Die Mutter hat stets Vorrang
- 5.2 Ein gemeinsames Sorgerecht ist möglich
- 5.3 Bei Trennung der Eltern
- 5.4 Beim Tod eines sorgeberechtigten Elternteiles
- 7.1 Wenn es um den Unterhaltsanspruch des Kindes geht
- 7.2 Wenn es um den Unterhaltsanspruch der Mutter geht