Kinder, Familie & Ehe
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Kinder, Ehe und Familie

Das Ende einer Ehe ist emotional aufgeladen. Das ist der Regelfall. Und auch der Streit zwischen den Partnern ist eher die Regel, als die Ausnahme. Ist das normalerweise erforderliche Trennungsjahr erst mal um, geht es oft erst richtig zur Sache.

Das fängt schon damit an, dass das Ganze nicht ohne wenigstens einen Rechtsanwalt geht. An gewissen Scheidungskosten kommen Sie deshalb nicht vorbei. Und das gilt selbst dann, wenn Sie noch so einvernehmlich an die Sache herangehen und eine den Weg der familienrechtlichen Mediation gehen.

Meine Wohnung, Deine Wohnung

Dennoch ist es immer besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden, statt den Familienrichter die Silberlöffel teilen zu lassen, wie es das Scheidungsrecht alternativ vorsieht. Das hilft natürlich auch Die Kosten der Scheidung gering zu halten.

Dasselbe gilt für die bislang gemeinsame Wohnung, wenn es darum geht, wer bleiben darf und was dann zum Beispiel aus dem Mietvertrag wird. Deshalb informieren Sie sich am besten über Ihre Rechte an Hausrat und Wohnung, bevor Sie den Scheidungsantrag stellen.
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Ehevertrag: Wann Sie einen brauchen und wie Sie ihn haltbar machen

Früher ging es bei Eheverträgen hauptsächlich um Gütertrennung. Der wirtschaftlich stärkere Partner einer Ehe wollte sein Hab und Gut im Fall der Trennung oder Scheidung vor der Gier des anderen in Sicherheit wissen. Heute sind es eher die Frauen, die darauf drängen, einen Ehevertrag zu schließen. Denn gerade, wenn sich Kinder einstellen, ist es wichtig, zum Beispiel die Unterhaltszahlungen zu regeln. ...mehr

Wie läuft das mit dem Versorgungsausgleich?

Mit der Ehescheidung, geht automatisch der Versorgungsausgleich einher. Damit sollen die während der Ehezeit aufgebauten Versorgungsanrechte, die ja oft sehr unterschiedlich sind, ausgeglichen werden. Das gilt selbst dann, wenn Unterhalt gezahlt werden muss. Es kann aber seit 2009 auch eine Vereinbarung darüber geschlossen werden, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird.

Allerdings muss ein Richter prüfen, ob der Verzicht wirksam ist. Unwirksam ist der Verzicht, wenn diese Vereinbarung sittenwidrig oder völlig unausgewogen ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehegatte durch den Verzicht über keine hinreichende Alterssicherung mehr verfügt.

Zugewinn ausgleichen

Mit dem Versorgungsausgleich nicht zu verwechseln ist der Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich stellt den Vermögenszuwachs beider Ehegatten während der Ehe fest und gleicht den Überschuss des einen Partners hälftig aus. Sie brauchen dieses Verfahren aber nicht vom Familiengericht durchführen zu lassen, wenn Sie sich anderweitig einigen können oder wenn es womöglich gar nichts auszugleichen gibt.

Deine Kinder, meine Kinder

Damit schließlich die gemeinsamen Kinder zu Leidtragenden bei Trennung und Scheidung eines Elternpaares werden, bleibt es normalerweise beim gemeinsamen Sorgerecht. Dazu gehört nicht nur die Personen- und Vermögensfürsorge dazu, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Unterhaltsansprüche ehelicher und nicht ehelicher minderjähriger Kinder

Minderjährige Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt − gleich ob die Eltern friedlich zusammenleben, verheiratet sind oder nicht, getrennt leben oder ob es zur Scheidung gekommen ist. es gilt natürlich auch dann, wenn sich die Eltern des Kindes trennen. Wie viel Unterhalt zu zahlen ist, wird in jedem Einzelfall gesondert ermittelt. ...mehr

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Nicht eheliche Kinder − Kaum noch Unterschiede zu ehelichen Kindern

Nichteheliche stehen rechtlich ehelichen Kindern fast in Nichts nach. Gerade was die Unterhaltspflicht und das Erben angeht. Beim Unterhalt darf nicht mehr unterschieden werden und seit einigen Jahren gibt es dasselbe gesetzliche Erbrecht wie für eheliche Kinder. Trotzdem gibt es Probleme, die einfach in der Natur der Sache liegen. So wird bei ... ...mehr

Das Familiengericht entscheidet darüber nur noch, wenn ein Elternteil einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellt. Und die alleinige Sorge erhält ein Elternteil nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf nur einen Elternteil dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

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