Einberufungsverlangen an den Verwalter
In einer Eigentümergemeinschaft müssen regelmäßig Versammlungen abgehalten werden. Sollte eine Einladung nicht erfolgen, so können Sie als Miteigentümer vom Verwalter verlangen, eine Versammlung einzuberufen.
Mit diesem Formular haben Sie das Einberufungsverlangen von uns vorformuliert.