Maklerprovision: Müssen Sie wirklich zahlen?

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Maklerprovision: Müssen Sie wirklich zahlen?

Wer eine Wohnung, ein Haus oder andere Immobilien kaufen oder mieten möchte, ohne Maklerprovision zahlen zu müssen, wird sich schwer tun. Immer mehr Verkäufer oder Vermieter bedienen sich eines Maklers, der die Spreu vom Weizen trennen soll.

Wenn es um eine Mietwohnung geht, mag die Maklergebühr bei der Wohnungssuche noch tragbar sein. Hier darf der Makler Ihnen nicht mehr als zwei Monatsmieten in Rechnung stellen.

Beim Hauskauf sieht das schon anders aus. Da sieht der Maklervertrag oft vor, dass der Käufer die Provision alleine tragen soll. Ob der Immobilienmakler diese Kosten immer von Ihnen verlangen darf, ist gar nicht so einfach zu sagen. So sind die Gebühren nicht gerechtfertigt, wenn der Makler zum Beispiel mit dem Eigentümer wirtschaftlich verbunden ist – etwa als Vermögens- oder Hausverwalter.

Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig, wie Sie bei der Provision sparen können, wenn es ohne Immobilienmakler nicht geht. Und sollten Sie tatsächlich nicht um die Gebühren herumkommen, erfahren Sie auf den Seiten vom Ring Deutscher Makler, wie hoch die Provision im Einzelnen sein darf.

Dieses eBook erhalten Sie als Download (PDF) und als Online-Direktansicht in unserem Portal.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Wann kann ein Makler Provision verlangen?
    • 1.1 Sie müssen den Makler beauftragt haben
    • 1.2 Der Makler muss Ihnen Interessenten bzw. Objekte nachweisen und/oder vermitteln
    • 1.3 Nachweis und Vermittlung müssen nicht unbedingt gleichzeitig vorliegen
    • 1.4 Am Schluss muss ein Kauf- oder Mietvertrag herauskommen
  • 2. Wann brauchen Sie die Maklerprovision nicht zu zahlen?
    • 2.1 Wenn Sie Verkäufer oder Vermieter sind
    • 2.2 Wenn Sie Käufer bzw. Mieter sind
  • 3. Wenn es nur um die Höhe der Provision geht
  • 4. Wann verjähren die gegenseitigen Ansprüche?
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