Ihre Rechte als Straßenanlieger
Darf Ihr Nachbar sein Wohnmobil wochenlang unter der Straßenlaterne parken? Müssen Sie es dulden, dass ein Glascontainer vor Ihrem Wohnhaus aufgestellt wird? Dürfen Sie auf dem Gehweg Baumaterial für Arbeiten am eigenen Haus lagern?
All diese Fragen betreffen Ihre Rechte als Straßenanlieger. Deshalb stellen wir Ihnen zunächst die zentralen Begriffe der Straßennutzung vor: Wer gilt überhaupt als Anlieger? Was ist eine öffentliche Straße? Was versteht man unter Anlieger- bzw. Gemeingebrauch? Wann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis? Wie beantragen Sie diese?
Nach verschiedenen Lebenssachverhalten übersichtlich geordnet, finden Sie die Antwort auf Ihre Frage zur Straßennutzung. Informieren Sie sich anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der akutellen Rechtsprechung.
Auch Straßenbauarbeiten werden regelmäßig zum Ärgernis für Anlieger öffentlicher Straßen, etwa wenn dadurch der Zugang oder die Zufahrt zum eigenen Grundstück behindert wird. Lesen Sie deshalb nach, wie lange Bauarbeiten dauern dürfen, welche Eingriffe und Belästigungen Sie hinzunehmen haben und wann Sie Abhilfe (z.B. Lärmschutzmaßnahmen) oder Entschädigung verlangen können.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 3.1 Wenn es ums Parken geht
- 3.2 Wenn es um den Straßenverkehr geht
- 3.3 Wenn es um Lärm und Gestank geht
- 3.4 Wenn es um Kommunikation auf der Straße geht
- 3.5 Wenn es um Sport, Spiel und Freizeit geht
- 3.6 Wenn es um Pflanzen und Bäume geht
- 3.7 Wenn Sie privat bauen wollen
- 4.1 Bauarbeiten behindern den Zugang zu Ihrem Grundstück
- 4.2 Bauarbeiten verursachen Lärm, Staub und Erschütterungen
- 4.3 Wasser schädigt Ihr Grundstück